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Eheschließung

Eheringe

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09.11.2020 - Artikel

Hinderungsgründe, bei deren Vorliegen eine Eheschließung nicht möglich ist.

Es gibt folgende Hinderungsgründe, bei deren Vorliegen eine Eheschließung nicht möglich ist:

  • Minderjährigkeit der Verlobten (18. Lebensjahr nicht vollendet)
  • Sofern nur einer der Verlobten im Alter zwischen 16 und 18 Jahren ist, kann eine Eheschließung mit Genehmigung der Eltern stattfinden.
  • Vorliegen einer notorischen Geisteskrankheit
  • Einer der Verlobten ist bereits verheiratet und die Ehe ist bisher nicht rechtswirksam geschieden
  • Die Verlobten sind direkt miteinander verwandt

Von den Brautleuten ist je eine Geburtsurkunde, eine Ledigkeitsbescheinigung bzw. ein Ehefähigkeitszeugnis und eine Wohnsitzbescheinigung vorzulegen. Ggf. wird ebenfalls das Scheidungsurteils oder die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners benötigt.

Neben den o.g. Unterlagen sind gültige Ausweispapiere (Reisepässe) vorzulegen.

Die Dokumente müssen in die portugiesische Sprache übersetzt und beglaubigt sein. Die deutsche Botschaft in Lissabon kann Dokumente und Übersetzungen gegen eine Gebühr beglaubigen, fertigt jedoch keine Übersetzungen an!

Das Aufgebot (Heimatsaufgebot) ist zwingend erforderlich und muss mindestens acht Tage vor der Eheschließung bestellt werden (Art. 173 Nr. 2 Code Reg. Civil). Es wird durch die zuständige Behörde durchgeführt. Die Eheschließung muss in den folgenden 90 Tagen stattfinden.

Die zuständige Behörde ist das Standesamt der Region, in welcher einer der beiden Verlobten seit mindestens 30 Tagen seinen Wohnsitz hat.

Bei der Trauung müssen die Brautleute oder ein Verlobter und ein Vertreter des anderen Verlobten sowie zwei Zeugen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und unterschriftsfähig sind, zugegen sein. Außerdem muss gegebenenfalls ein Dolmetscher bestellt werden.

Die genauen Modalitäten für eine Eheschließung zwischen zwei Ausländern, die keinen festen Wohnsitz in Cabo Verde haben, sind bei der Botschaft von Cabo Verde in Berlin zu erfragen.

Nach der Eheschließung kann ein Antrag auf Erteilung eines Visums im Rahmen der Familienzusammenführung gestellt werden, sofern die Voraussetzungen (insbesondere Deutschkenntnisse des Antragstellers) erfüllt sind.




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