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Eheangelegenheiten

Foto von Eheringen

Eheschließung, © picture alliance / ZB

Artikel

Eheschließungen können in Portugal sowohl standesamtlich als auch kirchlich erfolgen.

Eheschließung in Portugal

Die kirchliche Trauung wird jedoch erst durch anschließende Eintragung beim zuständigen portugiesischen Standesamt rechtsgültig.

Eine Eheschließung in Portugal setzt keinen Wohnsitz / vorübergehenden Aufenthalt der Verlobten in Portugal voraus, so dass auch Touristenhochzeiten möglich sind. In der Regel benötigt der deutsche Verlobte zum Heiraten in Portugal ein Ehefähigkeitszeugnis.

In Eheangelegenheiten erfolgt der Schriftverkehr direkt zwischen Ihnen und dem Standesamt.

Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit der Verlobten. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland. Sollten Sie niemals einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gehabt haben, dann ist das Standesamt I in Berlin dafür zuständig.

Namensführung in der Ehe

Seit der Neuregelung des deutschen Namensrechts im Jahr 1994 kommt es bei einer Eheschließung auch im deutschen Rechtsbereich nicht mehr automatisch zur Festlegung eines gemeinsamen Familiennamens. Hierzu ist eine besondere Erklärung erforderlich. Nähere Angaben finden Sie im untenstehenden Merkblatt.

Eheregister in Deutschland

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden. Die deutsche Heiratsurkunde dient der Rechtssicherheit hinsichtlich der darin enthaltenen Angaben aus deutscher Sicht.

Falls Sie von portugiesischen Behörden (z.B. bei der Beantragung des Aufenthaltstitels für Ihren nicht aus einem EU-Land stammenden Ehegatten oder Ehegattin) aufgefordert wurden, eine Bescheinigung einer deutschen Auslandsvertretung vorzulegen, dass Ihre in einem Drittstaat geschlossene Ehe auch in Deutschland Gültigkeit beansprucht, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, einen Antrag auf Registrierung der Ehe zu stellen.


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