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Scheidung und Unterhalt

Carimbo sobre documentos de divórcio

Carimbo sobre documentos de divórcio, © picturedesk.com

30.07.2021 - Artikel

Neue EU-Verordnung zu Scheidungen von Ehen mit grenzüberschreitendem Bezug: „Rom-III“

Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung („Rom III“) in Kraft getreten, die regelt, welches Recht im Falle einer Ehescheidung in Fällen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt und in 15 Ländern, u.a. in Deutschland und in Portugal gilt.

Grundsatz ist damit, dass, wenn die Ehegatten hinsichtlich des auf ihre Scheidung anwendbaren Rechts keine einvernehmliche Rechtswahl getroffen haben, Scheidung und Trennung nunmehr dem Recht des Staates unterliegen, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Eine von einem Gericht (oder sonstiger Stelle) im Ausland erfolgte Ehescheidung hat grundsätzlich unmittelbare Wirkung für das jeweilige Land. Die Wirksamkeit in Deutschland kann in Europa mittels des Abkommens „Brüssel II a“ gegeben sein, ansonsten ist ein förmliches Anerkennungsverfahren im Einzelfall notwendig.

Weitere Informationen finden Sie in den untenstehenden Merkblättern.


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