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Beschaffung von Personenstandsurkunden

Symbild - Standesamt - Stammbuch der Familie

Ein Stammbuch der Familie liegt auf einem Tisch im Standesamt von Frankfurt am Main. Aufnahme vom 26.02.2008. Foto: Frank Rumpenhorst +++(c) dpa - Report+++ © picture-alliance/ dpa

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Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden

Deutsche Personenstandsurkunden

Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Zugang auf die Personenstandsregister der deutschen Standesämter. Somit können Sie bei der Botschaft keine deutschen Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) bestellen.

Sie können die Urkunden beim Standesamt der Stadt, wo die Person geboren wurde (bzw. geheiratet hat oder starb), anfordern. In der Regel führen die deutschen Standesämter seit ca. 1890 Personenstandsregister und können Ihnen eine Ausfertigung der gewünschten Urkunde ausstellen. Bitte kontaktieren Sie das zuständige deutsche Standesamt direkt auf Deutsch oder Englisch, um die benötigten Urkunden anzufordern. Häufig haben die Standesämter auf ihrer Website Kontaktformulare zur Urkundenbestellung. Der Versand ins Ausland ist unproblematisch. Die Gebühr ist per IBAN Überweisung in der Regel vorab zu leisten.

Die Adressen deutscher Städte können unter www.meinestadt.de abgerufen werden. Grundsätzlich hat jede deutsche Stadt eine eigene Website (z.B. www.berlin.de; www.stuttgart.de; www.gelsenkirchen.de; etc), auf der Sie die erforderlichen Kontaktdaten ermitteln können.

Hat die Geburt/Heirat/der Sterbefall im Ausland stattgefunden, kann eine deutsche Urkunde nur beantragt werden, sofern eine Nachbeurkundung im deutschen Register erfolgt ist. In diesem Fall ist für die Ausstellung der Urkunde das Standesamt zuständig, das die Nachbeurkundung durchgeführt hat, bzw. bei Nachbeurkundung vor 2013 das Standesamt I in Berlin.

Möchten Sie die deutsche Urkunde in Portugal verwenden, empfiehlt sich die Bestellung der Urkunde in internationaler Version.

Portugiesische Personenstandsurkunden

Portugiesische Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) können entweder unmittelbar beim zuständigen oder nach der ersten Registrierung auch bei jedem beliebigen Standesamt oder bei der „Loja do Cidadão“ (Bürgeramt) beantragt werden. Das portugiesische Standesamt ist das Instituto dos Registos e do Notariado (IRN): https://irn.justica.gov.pt/ . Wenn Sie im Internet nach IRN und dem Namen der Stadt suchen, wo das Personenstandsereignis registriert wurde, finden Sie die Kontaktdaten des Standesamts. Bitte kontaktieren Sie das IRN auf Portugiesisch und/oder Englisch.

Neben der persönlichen oder schriftlichen Antragstellung kann die Bestellung portugiesischer Personenstandsurkunden auch im Internet erfolgen. Zur Bestellung der Urkunden ist zunächst eine Registrierung auf der Website erforderlich. Bitte beachten Sie, dass dieser Service gebührenpflichtig ist.

Es empfiehlt sich in der Regel die Beantragung einer Urkunde in internationaler Version („modelo internacional“), da diese in Deutschland ohne Übersetzung und Apostille verwendet werden kann.

Internationale Personenstandsurkunden werden in Deutschland ohne Übersetzung und ohne Echtheitsbestätigung (Haager Apostille) anerkannt. Bei den vollständigen Personenstandsurkunden (certidão de narrativa completa de registo) ist hingegen oftmals eine vereidigte Übersetzung und ggf. eine Haager Apostille erforderlich. Die „certidão de narrativa completa de registo“ ist jedoch insgesamt aussagekräftiger und meist präziser.


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