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Leben und Arbeiten in Portugal
Kloster São Vicente de Fora und das Pantheon in Lissabon, Portugal, © chromorange
Sie planen, nach Portugal umzuziehen oder leben bereits hier?
Auswandern
Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung von nützlichen Links zu Beratungsangeboten zum Thema auswandern, sowie wichtige portugiesische Stellen für alle notwendigen administrativen Angelegenheiten.
Die „Bundesstelle für Auslandstätige und Auswanderer“ des Bundesverwaltungsamtes publiziert Länderinformationen im Zusammenhang mit Auswanderung, Auslandstätigkeit, dem Netzwerk EURES und ausländischem Recht.
Zudem bietet das Bundesverwaltungsamt über die deutschlandweit vertretenen Beratungsstellen die Möglichkeit an, ein persönliches Beratungsgespräch zu führen.
Auch zum Thema Rückwanderung von Deutschen nach längerem Auslandsaufenthalt sowie Auswandern im Ruhestand kann das Informationsportal genutzt werden.
Aufenthaltsgenehmigung für Portugal
Für Kurzaufenthalte in Portugal, z.B. touristische Reisen oder Geschäftsbesuche bis zu drei Monaten, ist für deutsche Staatsangehörige keine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Unionsbürger, die ihren Wohnsitz in Portugal begründen möchten, müssen sich jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Einreise unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei der Stadt-/ Gemeinde-/ Kreisverwaltung (Câmara municipal) ihres Wohnortes anmelden, die eine Anmeldebescheinigung (Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia) mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausstellt. Nach einem rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren erteilt die zuständige Ausländerbehörde (Serviços de Estrangeiros e Fronteiras - SEF) eine auf 10 Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung (Cartão de Residência Permanente).
Grundsätzlich haben alle Unionsbürger und ihre Familienangehörigen das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten, sofern ausreichende finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt und ein gültiger Krankenversicherungsschutz in geeigneter Form nachgewiesen werden. Die zuständige SEF erteilt nähere Auskünfte zu Formalitäten, Gebühren und Bearbeitungsdauer.
Sollten Sie ein polizeiliches Führungszeugnis benötigen, kann dies bei Wohnsitz im Ausland beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragt werden.
Informationen der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hält auf der Website zahlreiche Informationen und praktische Hinweise zur Mobilität in Europa bereit, u.a. zu den Themen Arbeit, Aufenthalt, Auto, Ausbildung, Gesundheit und Familie. Auf dieser Website finden Sie auch zahlreiche Informationen für Unternehmen.
Arbeitssuche in Portugal
EURES ist ein Kooperationsnetz von sogenannten Euroberatern der öffentlichen Arbeitsverwaltungen in den EU-Mitgliedsstaaten.
Angehörige der Mitgliedstaaten der EU sind auch berechtigt, sich in Portugal selbst eine Arbeitsstelle zu suchen oder auf die Vermittlung der portugiesischen Arbeitsämter zurückzugreifen. Die Adressen der in Portugal regional zuständigen Arbeitsämter sind über das Institut für Arbeit und Berufsbildung (IEFP) in Lissabon erhältlich.
Firmengründung und Geschäftsverbindungen
Anlauf- und Informationsstelle für Firmengründung und Geschäftsverbindungen ist die Deutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer (Câmara de Comércio e Indústria Luso Alemã)
Sozial- und Rentenangelegenheiten
Nützliche Informationen über die soziale Sicherheit bei Aufenthalten in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Auskünfte in Angelegenheiten der Sozialversicherung und Rentenzahlung, insbesondere bezüglich der gegenseitigen Anerkennung bzw. Anrechnung von in Deutschland entrichteten Beiträgen, erhalten Sie auf der Webseite der Seguranca Social und bei der Deutschen Rentenversicherung.