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Führerscheine

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Hier finden Sie Informationen zu deutschen Führerscheinen und zur Abmeldung von ins Ausland verbrachten Fahrzeugen und zu Auskünften aus dem Zentralen Fahrzeugregister.

Wichtiger Hinweis

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.
EU-Führerschein © picture-alliance/ dpa

Der Deutsche Führerschein



Seit dem 19. Januar 2013 werden deutsche Führerscheine unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind danach zu erneuern. Die Befristung bezieht sich lediglich auf das Führerscheindokument, nicht auf die Fahrerlaubnis und dient insbesondere der Aktualisierung des Namens und des Lichtbildes.

Deutsche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig, sind allerdings umzutauschen. Dieser Umtausch soll gemäß der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie gestaffelt werden, um sicherzustellen, dass alle in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster haben und Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllen.

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein

umgetauscht sein muss

vor 1953
19.01.2033
1953-1958
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1965-1970
19.01.2024
1971 oder später
10.01.2025


II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:


Ausstellungsjahr:

Tag, bis zu dem der Führerschein

umgetauscht sein muss:

1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033


*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.


Nach Ablauf der o.g. Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig.

Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Sie finden diese Informationen auch auf der Internetseite des BMVI


Anerkennung, Umschreibung und Geltungsdauer deutscher Führerscheine in Portugal:

Gültige deutsche Führerscheine werden in Portugal sowie in allen Mitgliedstatten der EU grundsätzlich anerkannt und berechtigen zum Führen eines Kraftfahrzeugs der darin bezeichneten Klassen. Jedoch besteht für Inhaber von unbefristeten deutschen Führerscheinen, die sich für 2 Jahre oder länger in Portugal aufhalten eine Verpflichtung zum Umtausch des deutschen in einen portugiesischen Führerschein.

Ein freiwilliger Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen portugiesischen Führerschein ist jederzeit möglich und wird von der Botschaft für dauerhaft in Portugal wohnhafte Personen empfohlen.

Ferner sieht die portugiesische Straßenverkehrsordnung vor, dass Führerscheininhaber, die ihren Wohnsitz in Portugal nehmen, verpflichtet sind, sich innerhalb von 60 Tagen in der Führerscheindatei der zuständigen Führerscheinstelle registrieren zu lassen. Ein entsprechender Nachweis über die Eintragung ist im Falle einer Verkehrskontrolle vorzulegen. Ist der zu registrierende deutsche Führerschein zeitlich befristet, so gilt diese Frist auch in Portugal fort. Ein Umtausch in einen portugiesischen Führerschein muss erst sechs Monate vor Ablauf der Frist beantragt werden.

Verbindliche Informationen über portugiesische Vorschriften erhalten Sie ausschließlich beim portugiesischen Kraftfahrtamt, häufig ist eine persönliche Vorsprache notwendig:

IMT - Instituto da Mobilidade e dos Transportes, I.P.

Avenida Elias Garcia,103
1050-098 Lisboa

Tel: +351 210 488 488 (Call Center)

Fax: +351 217 973 777

Mail: imt@imt-ip.pt

Internet: IMT


Führerscheinverlust

Die deutschen Auslandsvertretungen besitzen grundsätzlich keine rechtlichen Kompetenzen zur Mitwirkung in Führerscheinangelegenheiten.

Innerhalb der Europäischen Union gilt, dass der Mitgliedstaat des Wohnsitzes für die Ersterteilung und Ersatzausstellung nationaler sowie für die Ausstellung internationaler Führerscheine zuständig ist, auch wenn die jeweilige Erstausstellung in einem andern EU-Staat erfolgte.


Die Deutsche Botschaft kann daher auch bei Verlust des deutschen Führerscheins keinen neuen Führerschein oder ein gültiges Ersatzdokument ausstellen. Sofern Wohnsitz in Portugal besteht, ist die Beantragung eines neuen Führerscheins demnach nur bei portugiesischen Behörden möglich. Hierfür ist regemäßig eine Abschrift aus der deutschen Führerscheinkartei der zuständigen deutschen Führerscheinbehörde vorzulegen. Bei Führerscheinen, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt oder umgeschrieben wurden, kann der Auszug aus dem Führerscheinregister auch beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beantragt werden.


Eine evtl. erforderliche Übersetzung kann durch einen Übersetzer Ihrer Wahl erfolgen. Echtheitsbescheinigungen, die die portugiesische Führerscheinstelle verlangt, stellt die Botschaft seit dem 01.01.2022 nicht mehr aus. Der deutsche Führerschein und der Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister sind als EU Dokumente ohne weiteres anzuerkennen. Sollte die IMT im Einzelfall Rückfragen haben, kann diese sich direkt an die deutsche Führerscheinbehörde oder an das Kraftfahrtbundesamt wenden.


Sollten Sie in Deutschland wohnhaft sein, so ist für die Beantragung eines neuen deutschen Führerscheins die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland zuständig.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Ein Verzeichnis der deutschen Fahrerlaubnisbehörden finden Sie hier.


Sollte Ihr deutscher Führerschein abhandengekommen sein und Sie sich nur kurzfristig in Portugal aufhalten, so reicht für die Rückfahrt nach Deutschland als „Führerscheinersatz“ in der Regel die Vorlage eines polizeilichen Diebstahlprotokolls aus. Es wird empfohlen, die Führerscheindaten (Ausstellungsort, Nummer usw.) in das polizeiliche Diebstahlprotokoll mit aufnehmen zu lassen, da diese im Falle eines Unfalls benötigt werden.


Abmeldung von Kraftfahrzeugen in Deutschland

Außerbetriebsetzung ins Ausland verbrachter Kraftfahrzeuge und Auskünfte aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR)

Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen

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