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Aufenthalte bis zu 90 Tage (Schengenaufenthalte)

Schengen Visum

Schengen Visum © colourbox

Artikel

Was ist ein Kurzzeitaufenthalt?

Unter einem Kurzaufenthalt versteht man einen Aufenthalt von bis zu 90 innerhalb von 180 Tagen in Deutschland, zum Beispiel zu touristischen oder zu Besuchszwecken. Dabei ist es unerheblich, ob Sie sich 90 Tage am Stück in Deutschland aufhalten oder mehrmals ein- und ausreisen.
Wenn Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, ist zumeist ein Visum erforderlich, auch wenn Sie sich weniger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten. EU-Bürger/Bürgerinnen sind hiervon ausgenommen.

Wer kann ohne Visum einreisen?

Für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen benötigen in Portugal lebende Nicht-EU- Staatsangehörige kein Visum. Ihr gültiges Identitätsdokument (Nationalpass) und ein gültiger portugiesischer Aufenthaltstitel ist ausreichend.
In Portugal lebende EU-Staatsangehörige benötigen für die Reise nach Deutschland ein gültiges Identitätsdokument ihres Heimatstaats.
Staatsangehörige der folgenden Staaten können gem. §41 AufenthV visumfrei nach Deutschland einreisen. Diese Regelung ist unabhängig von der Schengenregelung. Sollte der portugiesische Aufenthaltstitel abgelaufen sein, müsste ein Direktflug nach Deutschland gebucht werden. Eine Reise über andere Schengen-Staaten ist in diesem Fall nicht möglich. Bitte prüfen Sie vor Reiseantritt auch, ob die Person nach Portugal zurückkehren kann: Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, Vereinigtes Königreich, Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino.

Kann ich mit abgelaufener portugiesischer Aufenthaltserlaubnis und/oder einem Nachweis über die beantragte Verlängerung nach Deutschland reisen?

Nein. Nur mit einer gültigen portugiesischen Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen.

Es ist nicht möglich, mit einer abgelaufenen portugiesischen Aufenthaltserlaubnis und der beantragten Verlängerung nach Deutschland einzureisen.
In dem Fall sollten Sie sich an die zuständige portugiesische Behörde (AIMA) wenden und sich um Ihre portugiesische Aufenthaltserlaubnis bemühen. Nur mit einer gültigen portugiesischen Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen.

Kann ich ein Schengen-Visum bei der Botschaft beantragen?

Grundsätzlich bearbeitet die Botschaft keine Anträge für Schengen-Visa.

Kann ich arbeiten?

Bei einem Kurzzeitaufenthalt dürfen Sie ohne Visum grundsätzlich nicht arbeiten. Ausnahmen kann es z.B. für Praktika oder künstlerische Auftritte geben. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um zu klären, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.

Praktikum bis 90 Tage

Sie können für ein Praktikum ohne Visum nach Deutschland reisen, wenn:

  • Ihr Reisepass und die portugiesische Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sind,
  • Ihr Aufenthalt in Deutschland 90 Tage nicht überschreiten wird,
  • Ihr Praktikum ein zwingender Bestandteil des Studiums ist und
  • die vorherige Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt oder Ihr Praktikum mit einem Erasmus-Stipendium der Europäischen Union gefördert wird.

In allen anderen Fällen benötigen Sie ein Visum.

Voraussetzungen für einen Kurzzeitaufenthalt

Dass Sie von der Visumpflicht befreit sind, bedeutet nicht automatisch, dass Sie ein unbedingtes Recht auf Einreise haben und keine Voraussetzungen für einen Kurzaufenthalt in Deutschland erfüllen müssen.

Wenn Sie nicht EU-Bürger/EU-Bürgerin sind, müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen auch dann erfüllen, wenn Sie nicht der Visumpflicht für einen Kurzaufenthalt unterliegen:

  • Gültiger Reisepass, nicht älter als 10 Jahre
  • Gültige portugiesische Aufenthaltserlaubnis in Form von:

    - Título de Residência
    - Portugiesisches Visum Kategorie „D“
    - Schengenvisum Kategorie „C“, gültig für alle Schengener Staaten

  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für Ihre Reise (z.B. aktuelle Kontoauszüge, Kredit- und/oder EC-Karten, Reiseschecks)
  • Nachweis Ihres Reisezwecks (z.B. Hotelreservierung, Einladung/Verpflichtungserklärung von Familien oder Freunden, Einladung von Geschäftspartnern)
  • Nachweis Ihrer Absicht, vor Ablauf von 90 Tagen wieder aus Deutschland auszureisen (z.B. Rückflugticket)
  • Nachweis einer (Reise-)Krankenversicherung, gültig für Ihren gesamten Aufenthalt (Mindestdeckung 30.000 €; gültig in allen Schengenstaaten). Die portugiesische Krankenversicherungskarte EHIC ist ausreichend.
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