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Nachzug zum minderjährigen EU Kind
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie bereits eine gültige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Portugal besitzen, können Sie den Antrag auf eine deutsche Aufenthaltserlaubnis direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland stellen.
Erforderliche Unterlagen
Für Ihren Visumantrag stellen Sie bitte folgende Unterlagen zusammen. Zum Termin müssen Sie die Original-Unterlagen und einen Satz Kopien mitbringen.
| Antragsformular | Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Langzeitvisum. Das Formular finden Sie hier (https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/de/videx-langfristiger-aufenthalt). |
| Passfoto | 1 aktuelles biometrisches Passfoto:
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| Reisepass | Datenseite und Seite mit Unterschrift des Passinhabers, alle Seiten mit Visa und Stempeln Hinweis: Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein (also bei Ausstellung des Visums in der Regel mindestens 15 Monate), mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein. |
| Portugiesischer Aufenthaltstitel | Gültiger portugiesischer Aufenthaltstitel. Sollte der Aufenthaltstitel abgelaufen sein: abgelaufener Aufenthaltstitel/Visum und Nachweis über den Antrag auf Verlängerung |
| Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal |
Hinweis: Eine Bestätigung der Gemeindeverwaltung (Atestado da Freguesia) oder die Bestätigung des Finanzamts über die dort registrierte Adresse (Domicílio Fiscal) werden nicht akzeptiert. |
| Visumgebühr | gebührenfrei |
| Geburtsurkunde des Kindes | Portugiesische Geburtsurkunde des Kindes |
| Heiratsurkunde der Eltern | sofern nicht auf Deutsch oder Englisch mit einer anerkannten Übersetzung und Apostille/Legalisation |
| Portugiesischer Reisepass des Kindes | gültiger portugiesischer Reisepass des Kindes |
| Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis eines Elternteils | ausgefüllt und unterschrieben vom deutschen Arbeitgeber |
| (vorläufiger) Mietvertrag | Nachweis über ausreichend Wohnraum in Deutschland, z.B. durch einen deutschen Mietvertrag |
| Krankenversicherung | Nachweis über eine Krankenversicherung im Umfang der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, mit Gültigkeit ab Einreise nach Deutschland für den kompletten Zeitraum |
Hinweise bei nicht-EU Geschwisterkindern
Sollen auch Geschwister des EU Kindes nachziehen, müssen diese einen eigenen Antrag stellen. Hierfür ist auch eine separate Terminbuchung erforderlich.
Beispiel: Die Familie besteht aus fünf Personen, Mutter, Vater, Kind mit portugiesischer (oder anderer EU) Staatsangehörigkeit sowie zwei Kindern mit Staatsangehörigkeit von außerhalb der EU. Dann müssen zwei Termine gebucht werden: 1 gemeinsamer Termin für die Eltern, 1 gemeinsamer Termin für die Geschwister. Die Anträge können erst bearbeitet werden, wenn alle Familienmitglieder die Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Folgende Dokumente pro Geschwisterkind werden benötigt:
| Antragsformular | Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Langzeitvisum. Das Formular finden Sie hier (https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/de/videx-langfristiger-aufenthalt). |
| Passfoto | 1 aktuelles biometrisches Passfoto:
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| Reisepass | Datenseite und Seite mit Unterschrift des Passinhabers, alle Seiten mit Visa und Stempeln Hinweis: Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein (also bei Ausstellung des Visums in der Regel mindestens 15 Monate), mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein. |
| Portugiesischer Aufenthaltstitel | Gültiger portugiesischer Aufenthaltstitel. Sollte der Aufenthaltstitel abgelaufen sein: abgelaufener Aufenthaltstitel/Visum und Nachweis über den Antrag auf Verlängerung |
| Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal |
Hinweis: Eine Bestätigung der Gemeindeverwaltung (Atestado da Freguesia) oder die Bestätigung des Finanzamts über die dort registrierte Adresse (Domicílio Fiscal) werden nicht akzeptiert. |
| Visumgebühr | 37,50 Euro pro Kind |
| Geburtsurkunde des Antragstellers | sofern nicht auf Deutsch oder Englisch mit Übersetzung sowie Apostille/Legalisation |
| Heiratsurkunde der Eltern | sofern nicht auf Deutsch oder Englisch mit Übersetzung sowie Apostille/Legalisation |
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel mehrere Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Terminvereinbarung
Sie können den Termin online über unser Terminvergabesystem buchen, sobald Sie die Unterlagen vollständig vorbereitet haben. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Ebenso wenig können wir Ihren Antrag per Email prüfen. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab. Diese können wir nicht beantworten. Bei Vorsprache mit unvollständigen Unterlagen wird der Antrag nach Aktenlage entschieden.