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Nachzug zum minderjährigen EU Kind

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Allgemeine Hinweise

Wenn Sie bereits eine gültige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Portugal besitzen, können Sie den Antrag auf eine deutsche Aufenthaltserlaubnis direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland stellen.

Erforderliche Unterlagen

Für Ihren Visumantrag stellen Sie bitte folgende Unterlagen zusammen. Zum Termin müssen Sie die Original-Unterlagen und einen Satz Kopien mitbringen.

AntragsformularAusgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Langzeitvisum. Das Formular finden Sie hier (https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/de/videx-langfristiger-aufenthalt).  
Passfoto

1 aktuelles biometrisches Passfoto:

  • nicht älter als sechs Monate
  • einheitlicher weißer Hintergrund
  • Größe: 3.5x4,5 cm
  • nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet
Reisepass

Datenseite und Seite mit Unterschrift des Passinhabers, alle Seiten mit Visa und Stempeln

Hinweis: Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein (also bei Ausstellung des Visums in der Regel mindestens 15 Monate), mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein.

Portugiesischer Aufenthaltstitel

Gültiger portugiesischer Aufenthaltstitel.

Sollte der Aufenthaltstitel abgelaufen sein: abgelaufener Aufenthaltstitel/Visum und Nachweis über den Antrag auf Verlängerung

Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal
  • Aktuelle Strom-/Gas-/Wasserrechnung auf den Namen des Antragstellers oder
  • Nachweis über Mietzahlungen oder
  • Lohn-/Gehaltsabrechnung oder
  • Schulzeugnis/-bescheinigung
  • Kontoauszüge der letzten 6 Monate

Hinweis: Eine Bestätigung der Gemeindeverwaltung (Atestado da Freguesia) oder die Bestätigung des Finanzamts über die dort registrierte Adresse (Domicílio Fiscal) werden nicht akzeptiert.

Visumgebührgebührenfrei
Geburtsurkunde des KindesPortugiesische Geburtsurkunde des Kindes
Heiratsurkunde der Elternsofern nicht auf Deutsch oder Englisch mit einer anerkannten Übersetzung und Apostille/Legalisation
Portugiesischer Reisepass des Kindesgültiger portugiesischer Reisepass des Kindes
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis eines Elternteilsausgefüllt und unterschrieben vom deutschen Arbeitgeber
(vorläufiger) Mietvertrag Nachweis über ausreichend Wohnraum in Deutschland, z.B. durch einen deutschen Mietvertrag
KrankenversicherungNachweis über eine Krankenversicherung im Umfang der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, mit Gültigkeit ab Einreise nach Deutschland für den kompletten Zeitraum

Hinweise bei nicht-EU Geschwisterkindern

Sollen auch Geschwister des EU Kindes nachziehen, müssen diese einen eigenen Antrag stellen. Hierfür ist auch eine separate Terminbuchung erforderlich.
Beispiel: Die Familie besteht aus fünf Personen, Mutter, Vater, Kind mit portugiesischer (oder anderer EU) Staatsangehörigkeit sowie zwei Kindern mit Staatsangehörigkeit von außerhalb der EU. Dann müssen zwei Termine gebucht werden: 1 gemeinsamer Termin für die Eltern, 1 gemeinsamer Termin für die Geschwister. Die Anträge können erst bearbeitet werden, wenn alle Familienmitglieder die Unterlagen vollständig eingereicht haben.

Folgende Dokumente pro Geschwisterkind werden benötigt: 

AntragsformularAusgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Langzeitvisum. Das Formular finden Sie hier (https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/de/videx-langfristiger-aufenthalt).  
Passfoto

1 aktuelles biometrisches Passfoto:

  • nicht älter als sechs Monate
  • einheitlicher weißer Hintergrund
  • Größe: 3.5x4,5 cm
  • nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet
Reisepass

Datenseite und Seite mit Unterschrift des Passinhabers, alle Seiten mit Visa und Stempeln

Hinweis: Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein (also bei Ausstellung des Visums in der Regel mindestens 15 Monate), mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein.

Portugiesischer Aufenthaltstitel

Gültiger portugiesischer Aufenthaltstitel.

Sollte der Aufenthaltstitel abgelaufen sein: abgelaufener Aufenthaltstitel/Visum und Nachweis über den Antrag auf Verlängerung

Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal
  • Aktuelle Strom-/Gas-/Wasserrechnung auf den Namen des Antragstellers oder
  • Nachweis über Mietzahlungen oder
  • Lohn-/Gehaltsabrechnung oder
  • Schulzeugnis/-bescheinigung
  • Kontoauszüge der letzten 6 Monate

Hinweis: Eine Bestätigung der Gemeindeverwaltung (Atestado da Freguesia) oder die Bestätigung des Finanzamts über die dort registrierte Adresse (Domicílio Fiscal) werden nicht akzeptiert.

Visumgebühr37,50 Euro pro Kind
Geburtsurkunde des Antragstellerssofern nicht auf Deutsch oder Englisch mit Übersetzung sowie Apostille/Legalisation
Heiratsurkunde der Elternsofern nicht auf Deutsch oder Englisch mit Übersetzung sowie Apostille/Legalisation

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel mehrere Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Terminvereinbarung

Sie können den Termin online über unser Terminvergabesystem buchen, sobald Sie die Unterlagen vollständig vorbereitet haben. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Ebenso wenig können wir Ihren Antrag per Email prüfen. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab. Diese können wir nicht beantworten. Bei Vorsprache mit unvollständigen Unterlagen wird der Antrag nach Aktenlage entschieden.

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