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Praktikum
Wer braucht ein Visum?
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Praktikum eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt:
- Praktika, die von der Bundesagentur für Arbeit als Ferienbeschäftigung vermittelt wurden.
- Praktika im Rahmen eines von der EU oder der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit finanziell geförderten Programms (wie z.B. Leonardo da Vinci, Sokrates, Tempus). Bitte beachten Sie: es ist nicht ausreichend, wenn Ihr Studienaufenthalt von der EU gefördert wird, es muss sich um eine ausdrückliche Förderung des Praktikumsprogrammes handeln.
- Praktika im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms von Verbänden, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder studentischen Organisationen an Studierende oder Absolventen ausländischer Hochschulen im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit. Das Einvernehmen muss vor Einreise durch Ihren Praktikumsbetrieb eingeholt werden.
- Regierungspraktika, die aus öffentlichen deutschen Mitteln, Mitteln der EU oder internationaler zwischenstaatlicher Organisationen finanziert werden.
- Fachpraktika während eines Studiums an einer ausländischen Hochschule, das nach dem vierten Semester studienfachbezogen im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit ausgeübt wird. . Das Einvernehmen muss vor Einreise durch Ihren Praktikumsbetrieb eingeholt werden.
Erfüllt Ihr Praktikum die oben genannten Bedingungen UND dauert es nicht länger als 90 Tage, benötigen Sie kein Visum. Sie können mit Ihrer gültigen portugiesischen Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen und das Praktikum absolvieren. Die portugiesische Aufenthaltserlaubnis muss für die gesamte Dauer des Praktikums gültig sein.
Erfüllt Ihr Praktikum die genannten Bedingungen nicht, benötigen Sie ein Visum.
Dies gilt nicht für EU-Staatsangehörige (Europäische Union), Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde einholen. Sie müssen vor Ihrem Umzug nach Deutschland kein Visum beantragen. Das Praktikum kann jedoch erst begonnen werden, wenn ein entsprechender deutscher Aufenthaltstitel vorliegt.
Erforderliche Unterlagen
Für Ihren Visumantrag stellen Sie bitte folgende Unterlagen zusammen. Zum Termin müssen Sie die Original-Unterlagen und einen Satz Kopien mitbringen.
| Antragsformular | Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Langzeitvisum. Das Formular finden Sie hier (https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/de/videx-langfristiger-aufenthalt). |
| Passfoto | 1 aktuelles biometrisches Passfoto:
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| Reisepass | Datenseite und Seite mit Unterschrift des Passinhabers, alle Seiten mit Visa und Stempeln Hinweis: Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein (also bei Ausstellung des Visums in der Regel mindestens 15 Monate), mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein. |
| Portugiesischer Aufenthaltstitel | Gültiger portugiesischer Aufenthaltstitel. Sollte der Aufenthaltstitel abgelaufen sein: abgelaufener Aufenthaltstitel/Visum und Nachweis über den Antrag auf Verlängerung |
| Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal |
Hinweis: Eine Bestätigung der Gemeindeverwaltung (Atestado da Freguesia) oder die Bestätigung des Finanzamts über die dort registrierte Adresse (Domicílio Fiscal) werden nicht akzeptiert. |
| Visumgebühr | 75 Euro in bar |
| Praktikumsvertrag | (auf Deutsch oder mit deutscher Übersetzung), von beiden Parteien unterschrieben, aus dem folgende Angaben ersichtlich sind :
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| Lebenslauf | lückenlos, mit schulischer und beruflicher Laufbahn |
| Motivationsschreiben | ein von Ihnen eigenständig verfasstes Schreiben mit Ihren Beweggründen für den Sprachkurs-Aufenthalt sowie der Pläne nach der Rückkehr in Portugal |
| ggf. Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit | bei studienfachbezogenen Praktika |
| ggf. Immatrikulationsbescheinigung | aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie Nachweis, dass das Praktikum Pflichtbestandteil des Studiums ist (auf Deutsch oder mit deutscher Übersetzung), |
| Nachweise zum Lebensunterhalt | sofern die Praktikumsvergütung weniger als 992,00 Euro pro Monat beträgt |
| Krankenversicherung | Nachweis über eine Krankenversicherung im Umfang der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, mit Gültigkeit ab Einreise nach Deutschland für den kompletten Zeitraum. Mehr Informationen finden Sie hier. |
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel mehrere Monate einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Terminvereinbarung
Sie können den Termin online über unser Terminvergabesystem buchen, sobald Sie die Unterlagen vollständig vorbereitet haben. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Ebenso wenig können wir Ihren Antrag per Email prüfen. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab. Diese können wir nicht beantworten. Bei Vorsprache mit unvollständigen Unterlagen wird der Antrag nach Aktenlage entschieden.