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Beschäftigung als Fachkraft bei teilweiser Anerkennung der Berufsausbildung (z.B. Gesundheitsberufe)

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Allgemeine Informationen

Falls Ihre Berufsausbildung von der zuständigen deutschen Stelle nicht vollständig anerkannt worden ist, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen und gleichzeitig anfangen zu arbeiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre ausländische Berufsausbildung bereits von der zuständigen Stelle in Deutschland bewertet lassen haben und eine Einrichtung zur Durchführung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen gefunden haben. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung können Sie dann in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen.

Bitte beachten Sie, dass es Hochschulabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

Erforderliche Unterlagen

Für Ihren Visumantrag stellen Sie bitte folgende Unterlagen zusammen. Zum Termin müssen Sie die Original-Unterlagen und einen Satz Kopien mitbringen.

AntragsformularAusgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Langzeitvisum. Das Formular finden Sie hier (https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/de/videx-langfristiger-aufenthalt).
Passfoto

1 aktuelles biometrisches Passfoto:

  • nicht älter als sechs Monate
  • einheitlicher weißer Hintergrund
  • Größe: 3.5x4,5 cm
  • nicht auf das Antragsformular geklebt oder geheftet
Reisepass

Datenseite und Seite mit Unterschrift des Passinhabers, alle Seiten mit Visa und Stempeln

Hinweis: Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein (also bei Ausstellung des Visums in der Regel mindestens 15 Monate), mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein.

Portugiesischer Aufenthaltstitel

Gültiger portugiesischer Aufenthaltstitel.

Sollte der Aufenthaltstitel abgelaufen sein: abgelaufener Aufenthaltstitel/Visum und Nachweis über den Antrag auf Verlängerung

Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal
  • Aktuelle Strom-/Gas-/Wasserrechnung auf den Namen des Antragstellers oder
  • Nachweis über Mietzahlungen oder
  • Lohn-/Gehaltsabrechnung oder
  • Schulbescheinigung
  • Kontoauszüge der letzten 6 Monate

Hinweis: Eine Bestätigung der Gemeindeverwaltung (Atestado da Freguesia) oder die Bestätigung des Finanzamts über die dort registrierte Adresse (Domicílio Fiscal) werden nicht akzeptiert.

Visumgebühr75 Euro in bar
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB)Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, ausgefüllt durch den Arbeitgeber
Zusatzblatt A zur ErklärungFormular, ausgefüllt durch den Arbeitgeber
Nachweis über berufliche QualifikationHochschulabschluss, Berufabschluss oder ähnliches, auf Deutsch oder Englisch, ggf. mit Übersetzung und Apostille/Legalisation
Anerkennungsbescheid der deutschen BehördeSchriftlicher Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland über die Erforderlichkeit von Anpassung- oder Ausgleichmaßnahmen für die Feststellung der Gleichwertigkeit mit Berufsqualifikation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung (“Anpassungsqualifizierungsplan„). Die zuständige Stelle können Sie über www.Anerkennung-in-Deutschland.de ermitteln.
Anerkanntes Sprachzertifikat

Nachweis von Deutschkenntnissen mindestens auf dem Niveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Es werden nur Sprachnachweise von ALTE-zertifizierten Anbietern akzeptiert.

Bei Qualifizierungsmaßnahmen im Gesundheits- und Pflegebereich ist häufig ein höheres Sprachniveau erforderlich, um den hohen inhaltlichen Anforderungen nachkommen zu können. Hier ist in der Regel ein Sprachniveau von B1 erforderlich, einzelne Bildungsträger verlangen sogar B2-Kenntnisse.

Falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschkurs vorgesehen ist: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.

LebenslaufLückenloser Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch)
ggf. Anmeldung zur KenntnisprüfungFalls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung zur Kenntnisprüfung und ggfs. Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung.
ggf. Vorabzustimmung der Bundesagentur für ArbeitArbeitgebende in Deutschland können vor der Beantragung eines Visums in Deutschland die Vorabzustimmung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) beantragen. Bitte legen Sie dieses Dokument vor.
KrankenversicherungNachweis über eine Krankenversicherung im Umfang der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, mit Gültigkeit ab Einreise nach Deutschland. Informationen zur Krankenversicherung finden Sie hier.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel mehrere Monate einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Terminvereinbarung

Sie können den Termin online über unser Terminvergabesystem buchen, sobald Sie die Unterlagen vollständig vorbereitet haben. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Ebenso wenig können wir Ihren Antrag per Email prüfen. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab. Diese können wir nicht beantworten. Bei Vorsprache mit unvollständigen Unterlagen wird der Antrag nach Aktenlage entschieden.

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