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Rente

Stempel mit der Aufschrift Grundrente

Stempel mit der Aufschrift Grundrente, © chromorange

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Sie leben bzw. lebten im Ausland und fragen sich, ob ausländische Zeiten die deutsche Rente beeinflussen, ob Sie ihre deutsche Rente auch bekommen, wenn Sie im Ausland leben? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier und auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

Die amtliche Bestätigung der Lebensbescheinigung kann in Portugal zum Beispiel bei der Junta de Freguesia, Banken, Anwälten und Notaren vorgenommen werden.

Wenn Sie die Angelegenheit ausnahmsweise bei unserer Botschaft in Lissabon vornehmen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin über unser Kontaktformular.

In der Regel erhalten Sie die Lebensbescheinigung im Juni/Juli. Sollte Ihnen diese bis Mitte August nicht vorliegen, können Sie die Lebensbescheinigung auch selbst aus dem Downloadcenter des Renten Service herunterladen. Hier gelangen Sie zu den Formularen, die in 25 Sprachen angeboten werden.

Bitte füllen Sie die Lebensbescheinigung aus und unterschreiben das Formular eigenhändig.

Senden Sie die Lebensbescheinigung bis Anfang Oktober an die

Deutsche Post AG | Niederlassung Renten Service | 04078 Leipzig | Tel.: +49 221 56 92 – 777

Beantragung einer deutschen Rente

Bei den deutschen Auslandsvertretungen können weder Renten beantragt noch Rentenberatungen durchgeführt werden.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer deutschen Rente haben, so wenden Sie sich bitte direkt an Ihre deutsche Rentenversicherung.

Für allgemeine Fragen zum Thema deutsche Rentenversicherung können Sie sich auch an die Verbindungsstelle für Portugal, der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in Würzburg wenden.

Der Telefonservice steht Ihnen nur auf Deutsch zur Verfügung; schriftliche Anfragen können hingegen auch auf Portugiesisch erfolgen.

Anschrift der Deutschen Rentenversicherung:

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern | D-97064 Würzburg | Telefon: +49 931 802-0 | Telefax: +49 931 802-980000 | E-Mail: info@drv-nordbayern.de | Web: www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de

Sollten Sie von Ihrer deutschen Rentenversicherung ein Schreiben auf Deutsch erhalten haben und eine Übersetzung wünschen, so wenden Sie sich bitte an einen Übersetzer Ihrer Wahl. Von den deutschen Auslandsvertretungen können keine Übersetzungen vorgenommen werden.

Wenn Sie früher einmal in Deutschland gearbeitet haben, nun aber in Portugal leben, können Sie Ihre deutsche Rente über die portugiesische Rentenversicherung „Centro Nacional de Pensões (CNP)“ beantragen, die Ihren Antrag dann an die Deutsche Rentenversicherung weiterleitet. Dieser Weg empfiehlt sich insbesondere dann, wenn neben dem Anspruch auf eine deutsche Rente auch Ansprüche auf eine portugiesische Rente bestehen. Das CNP ist verpflichtet, Ihren Antrag entgegenzunehmen.

Anschrift der Portugiesischen Rentenversicherung:

Centro Nacional de Pensões – CNP | Av. 5 de Outubro, 175 | 1069-451 Lisboa | Tel.: +351 300511300 | Telefax: +351 300510851 | E-Mail: cnp-pensoes@seg-social.pt | Web: www.seg-social.pt

Sie können Ihren Antrag für eine deutsche Rente allerdings auch bei der Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern stellen.

Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 60 Monate, also insgesamt 5 Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben müssen, bevor Sie einen Anspruch auf eine deutsche Rente erhalten.

Beitragsjahre unter 60 Monate werden bei der Ermittlung Ihrer portugiesischen Rente angerechnet. Alternativ können Sie sich eingezahlte Beiträge unter 5 Jahren auch auszahlen lassen, müssen allerdings damit rechnen, dass die ausgezahlten Beitragsmonate nicht mehr bei Berechnung ihrer portugiesischen Rente berücksichtigt werden.

In jedem Fall empfiehlt sich ist vor Beantragung einer Rente eine sogenannte Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung, bei der ersichtlich wird, wie lange Sie tatsächlich Beiträge zur Rentenversicherung in Deutschland geleistet haben. Bei Fragen zur Kontenklärung wenden Sie sich bitte auch an die Deutschen Rentenversicherung.

Das reguläre Renteneintrittsalter in Deutschland wird derzeit schrittweise von ursprünglich 65 Jahren auf 67 Jahre im Jahr 2029 erhöht. Sonderregelungen bestehen zum Beispiel für Personen mit Behinderungen oder solchen, die während ihres Arbeitslebens arbeitslos waren.

Auch besteht einmal jährlich an ausgewählten Orten in Portugal und nach Terminvereinbarung die Möglichkeit, eine individuelle Information der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten. Die Termine für die Rentensprechtage werden rechtzeitig auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung bekannt gegeben.

Bezieher einer Rente aus Deutschland

Konkrete Fragen zu Ihrer Rente klären Sie bitte direkt mit Ihrer deutschen Rentenversicherung, deren Kontaktdaten Sie Ihren bisherigen Unterlagen oder dem letzten Schreiben, das Sie von Ihrer Rentenversicherung erhalten haben, entnehmen können.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rentenzahlung haben oder eine Änderung Ihrer Bankverbindung oder Anschrift wünschen, so wenden Sie sich bitte direkt an den Rentenservice der Deutschen Post.

Lebensbescheinigungen oder Sterbeurkunden von Rentenempfängern übersenden Sie bitte ebenfalls direkt an den Rentenservice der Deutschen Post.

Bitte beachten Sie, dass der Telefonservice der Deutschen Post nur auf Deutsch zur Verfügung steht.

Der Renten Service AUSLAND ist erreichbar unter:

Telefon: +49 221 5692-777 | Telefax: +49 221 5692-778 | Montags bis donnerstags von 8:00 – 18:00 Uhr | Freitags von 8:00 – 17:00 Uhr

Schriftliche Anfragen können auch auf Portugiesisch erfolgen, wobei stets der Name Ihrer Rentenversicherung, sowie Ihre Rentennummer angegeben werden muss.

Anschrift für schriftliche Anfragen:

Deutsche Post AG | Niederlassung Renten Service | 13496 Berlin

Alle oben angegebenen Änderungen und Mitteilungen können Sie dem Rentenservice der Deutschen Post auch schnell und einfach online in deutscher und englischer Sprache übermitteln:

In deutscher Sprache

In englischer Sprache

Fragen zur Besteuerung einer deutschen Rente

Für Rentner im Ausland ist das folgende Finanzamt zuständig:

Finanzamt Neubrandenburg (RiA) | Postfach 110140 | 17041 Neubrandenburg | Telefon: +49 395 44222 47000 | Telefax: +49 395 44222 47100 | Internet: www.finanzamt-rente-im-ausland.de | E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de

Tod eines Rentenempfängers

Bitte informieren Sie den Rentenservice der Deutschen Post möglichst zeitnah schriftlich, unter Angabe der Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen, über das Sterbedatum. Fügen Sie ihrem Schreiben eine Kopie der Sterbeurkunde bei.

Eventuell überzahlte Beträge werden automatisch vom Bankkonto des Verstorbenen zurückgefordert. Bitte lassen Sie deshalb das Konto des Verstorbenen so lange noch offen, bis die Verrechnung der Überzahlung erfolgt ist.

Wenn Sie einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen möchten, dann geben Sie dies bitte in ihrer Mitteilung an. Ihnen werden dann vom zuständigen Versicherungsträger die erforderlichen Formulare zur Beantragung der Witwenrente zugesandt.

Weitere Informationen

Zum Thema „Leben und Arbeiten in Europa“ finden Sie weitere Informationen in der Broschüre zum Thema „Europäische Vereinbarungen“. Diese Broschüre ist auch in einer portugiesischen Fassung verfügbar.

Deutsche Fassung

Portugiesische Fassung


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