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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

12.05.2022 - Artikel

Beantragung

Ein Führungszeugnis ist beim Bundesamt für Justiz in Bonn zu beantragen.

Die Anschrift lautet:

Bundesamt für Justiz

- Bundeszentralregister -

Sachgebiet IV21/IR

53094 Bonn

Germany

Webseite des Bundesamtes für Justiz

(hier finden Sie das Formular zum Herunterladen)

Form des Antrages

Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Der Betroffene kann sich bei der Antragstellung nicht - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen. Der Antrag muss die vollständigen Personendaten des Betroffenen enthalten und von ihm persönlich unterschrieben werden. Die Personendaten und die Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein.

Eine solche amtliche Bestätigung kann durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung (Gebühr 56,00 Euro) oder durch eine ausländische (portugiesische) Behörde oder einen (portugiesischen) Notar erteilt werden.

Die entsprechende Beglaubigung kann von den Honorarkonsuln in Porto, Lagos, Funchal und Ponta Delgada vorgenommen werden.

Die deutsche Botschaft in Lissabon bietet diesen Service derzeit nicht an.

Gebühren

Gebühren des Bundesamts für Justiz: 13,00 Euro

Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten auf das Konto Nr. 380 01005 bei der Deutschen Bundesbank Filiale Bonn, BLZ 370 000 00;

IBAN: DE49370000000038001005

BIC: MARKDEF1370

Zahlungsempfänger: Bundesamt für Justiz

Verwendungszweck: Aktenzeichen des Vorgangs (falls vorhanden) oder Vor- und Nachname der antragstellenden Person.

Die Zahlung kann auch durch Übersendung des in Euro ausgestellten und auf eine deutsche Bank bezogenen Verrechnungschecks erfolgen. Das Führungszeugnis kann erst nach Eingang der Gebühr oder Vorlage eines Zahlungsnachweises erteilt werden (§ 7 Abs. 2 JVKostO).

Verschiedenes

Das Führungszeugnis kann nur dem Antragsteller persönlich an seine Privatanschrift übersandt werden; diese Anschrift ist daher anzugeben.

Auf Antrag kann das Führungszeugnis auch einer deutschen Behörde übersandt werden, wenn das Führungszeugnis von dieser Behörde benötigt wird (nicht an die Deutsche Botschaft Lissabon). In diesem Fall sind die Anschrift der Behörde sowie der Verwendungszweck und/oder das Aktenzeichen des Empfängers anzugeben.

Das Führungszeugnis kann nur in deutscher Sprache erteilt werden. Der Inhalt des Führungszeugnisses richtet sich nach den Bestimmungen des Bundeszentraglregistergesetzes (BZRG)

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