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Aufenthaltserlaubnis

Passaportes com vistos diferentes

visto, © Colourbox

10.11.2020 - Artikel

Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Cabo Verde durch deutsche Staatsangehörige

Für die Einreise nach Cabo Verde und einem vorübergehenden Aufenthalt von bis zu drei Monaten benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum. Für einen längerfristigen Aufenthalt ist die Umwandlung des befristeten Visums in eine Aufenthaltserlaubnis bei den Behörden von Cabo Verde zu beantragen. Zuständig sind die Grenzpolizeistellen, die Stelle der Gerichtspolizei und das Ministério da Administração Interna.

In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein handgeschriebener Antrag, der Angaben zum vollständigen Namen, Alter, Familienstand, Beruf, Staatsangehörigkeit und Wohnort des Antragsstellers enthält.
  • eine Geburtsurkunde (Geburtsurkunden werden in Deutschland von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat)
  • ein deutsches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate), übersetzt und von der Botschaft von Cabo Verde in Berlin beglaubigt
  • ein von einem von der Ausländerpolizei zugelassenen Arzt erteiltes Gesundheitszeugnis
  • für ausländische Berufstätige: Arbeitsvertrag
  • Nachweis des Lebensunterhalts (z.B. Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid)
  • Kopien des Reisepasses
  • drei aktuelle Passfotos

Alle Unterlagen sind in portugiesischer Sprach oder mit portugiesischer Übersetzung vorzulegen. Die Botschaft fertigt keine Übersetzungen an, der deutsche Honorarkonsul in Praia kann jedoch die Richtigkeit der Übersetzungen gegen eine Gebühr bestätigen. Außerdem werden von den Behörden von Cabo Verde Gebühren je nach Dauer der Aufenthaltserlaubnis verlangt.

Die Botschaft weist darauf hin, dass sich Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen kurzfristig ändern können, ohne dass die Botschaft davon erfährt.





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