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Familienzusammenführung

09.07.2025 - Artikel

Informationen zum Visumverfahren

Informationen zum Thema Familienzusammenführung finden Sie hier

Informationen zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (Level A1) beim Ehegattennachzug finden Sie hier

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen über das Auslandsportal ein.

Falls Sie Anträge für mehrere Personen (z.B. Elternteil und Kind/er) stellen möchten, beachten Sie bitte, dass Sie für jede Person einen separaten Account für das Auslandsportal anlegen müssen.

Staatsangehörige der folgenden Staaten können sich für 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten und den Aufenthaltstitel zwecks Familienzusammenführung direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Ein Visumverfahren ist nicht notwendig:

Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigten Staaten von Amerika, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino.

Bitte wenden Sie sich vor Einreise an die Ausländerbehörde, um einen Termin zu vereinbaren.

Falls Sie Sie über keinen gültigen portugiesischen Aufenthaltstitel -die Aufenthaltskarte muss gültig sein – verfügen, müssen Sie einen Direktflug nach Deutschland buchen. In diesem Fall ist eine Reise über andere Schengen-Staaten nicht möglich.

Im Einzelfall können zusätzliche Unterlagen nachgefordert werden. Bitte beachten Sie, dass im Visumverfahren zur Familienzusammenführung in der Regel die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligt werden muss und dort weitere Unterlagen von der Referenzperson direkt angefordert werden können. Durch die Beteiligung kommt es zu Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten.

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