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Arbeitsaufnahme, Arbeitsplatzsuche und Ausbildung

12.05.2022 - Artikel

Informationen zum Visumverfahren

Drittstaatsangehörige können in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen, wenn Sie über eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung verfügen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit ein Visum zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche zu beantragen, wenn eine anerkannte Berufsausbildung und Deutschkenntnisse auf mindestens B2 Sprachniveau nachgewiesen werden.

Das gleiche gilt für Antragsteller mit einem deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschulabschluss. Diese können sich ab einem gewissen Mindestgehalt auch für die Blaue Karte EU qualifizieren.

Um in Deutschland eine Ausbildung zu beginnen, müssen entsprechende Sprachkenntnisse vorliegen.

Allgemeine Informationen zum Deutschen Arbeitsmarkt finden Sie unter www.make-it-in-germany.com/en .


Vor Antragstellung ist eine Terminvereinbarung notwendig, dazu senden Sie bitte vorab alle aufgelisteten Dokumente per E-Mail an die Botschaft. Nach Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen, wird Ihnen ein Termin zugewiesen.


Zum Termin muss der Antragsteller persönlich erscheinen und alle notwendigen Dokumente im Original mit jeweils einer Kopie vorlegen:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • eigener Pass
  • Aufenthaltserlaubnis für Portugal
  • Visagebühr in Höhe von 75,- Euro
  • Nachweis über eine gültige Krankenversicherung in Deutschland

Blaue Karte EU:

  •  deutscher oder ausländischer vergleichbarer oder anerkannter Hochschulabschluss (bitte prüfen Sie, ob sowohl die Universität als auch der Abschluss auf http://anabin.kmk.org/ als vergleichbar eingestuft sind, andernfalls ist eine individuelle Zeugnisbewertung über die genannte Webseite notwendig

  • Arbeitsvertrag mit einem Jahresgehalt von mindestens 58.400 Euro brutto (bei MINT Berufen mindestens 45.552 Euro brutto)

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis von der Bundesagentur für Arbeit

qualifizierte Arbeitsaufnahme:

  • Nachweis über die Qualifikation / Berufsausbildung
  • Anerkennung der ausländischen Qualifikation durch die zuständige deutsche Behörde: www.anerkennung-in-deutschland.de
  • Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage mit allen Angaben zu den Arbeitsbedingungen
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis von der Bundesagentur für Arbeit

Ausbildung:

  • Ausbildungsvertrag und Schulvertrag
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (mindestens B1 Niveau)
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis von der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsplatzsuche:

  • Finanzierungsnachweis für sechs Monate (entweder Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung)

  • Lebenslauf und Motivationsschreiben mit Angaben über Vorstellungsgespräche und Bewerbungsverfahren

  • deutscher oder ausländischer vergleichbarer oder anerkannter Hochschulabschluss oder


  • Nachweis über die Qualifikation / Berufsausbildung

  • Anerkennung der ausländischen Qualifikation durch die zuständige deutsche Behörde

  • Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens B1 Sprachniveau

Im Einzelfall können weitere Unterlagen nachgefordert werden.

Die Bearbeitungszeit eines Visumsantrags richtet sich nach der Art des Verfahrens, aber auch nach den Voraufenthalten im Bundesgebiet und ist in Einzelfällen von der Beteiligung weiterer Behörden in Deutschland abhängig. Eine unverbindliche Einschätzung der Bearbeitungsdauer erfolgt bei der persönlichen Antragstellung.


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