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FAQ Reisepässe

01.01.2021 - FAQ

FAQ

Honorarkonsul Lagos

Honorarkonsul Porto

Deutsche Botschaft in Lissabon


Reisepass Erwachsene

Reisepässe für Minderjährige

Zuständig für die Passausstellung ist vorrangig die Passbehörde an Ihrem Meldewohnsitz.

Sollte die Passbeantragung dort nicht möglich (z.B. Passverlust, Ablauf, Beschädigung) oder Ihnen nicht zumutbar sein, z.B. bei zeitnaher Weiterreise in ein Drittland, ohne vorherige Rückkehr nach Deutschland, so können Sie bei der Botschaft einen Reisepass beantragen. Im Regelfall, wird in diesen Fällen ein vorläufiger Reisepass mit ggf. beschränkter Gültigkeit ausgestellt um eine Beantragung bei der zuständigen Passbehörde zu ermöglichen. Sollten Sie direkt nach Deutschland zurückkehren, kann ggf. auch ein Reiseausweis zur Rückkehr ausgestellt werden. Beachten Sie die Informationen zum Passverlust.

Die Botschaft berechnet für die Bearbeitung des Antrags in diesem Fall eine zusätzliche Unzuständigkeitsgebühr.

Bitte beachten Sie auch, dass die Passerteilung nur erfolgen kann, wenn die zuständige deutsche Meldebehörde der Passerteilung zugestimmt hat. Die Ermächtigung zur Ausstellung des Passes holt die Botschaft selbst ein. In der Regel dauert das ein bis sieben Werktage, im Einzelfall auch länger.


Wenden Sie sich einfach an die Meldebehörde an Ihrem letzten deutschen Wohnsitz. Sie können dort im Regelfall unkompliziert eine neue Abmeldebescheinigung erhalten.

Sollte bei der Passbeantragung keine Abmeldebescheinigung vorgelegt werden können, müssen Sie die zusätzliche Gebühr für die Unzuständigkeit bezahlen.

Nein, für die Antragstellung müssen Sie das Original der Geburtsurkunde oder in beglaubigter Kopie bei der Botschaft vorlegen. Es spielt dabei keine Rolle, wie alt diese Urkunde ist. Lediglich Urkunden, die in der ehemaligen DDR ausgestellt wurden, können leider nicht mehr akzeptiert werden.

Wenn Sie keine Geburtsurkunde mehr besitzen, können Sie beim Standesamt an Ihrem Geburtsort eine neue Geburtsurkunde beantragen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt, wie lange die Ausstellung dauert. Bitte vereinbaren Sie erst einen Termin, sobald alle zur Beantragung benötigten Unterlagen vorliegen.



Pässe müssen in der Auslandsvertretung grundsätzlich persönlich beantragt werden.

Das persönliche Erscheinen der Antragsteller bei der Passbehörde ist zum Zwecke einer sicheren Identifizierung erforderlich. Bei Beantragung eines biometrischen Reisepasses erfolgt zusätzlich die Fingerabdruckerfassung. Die Fingerabdrücke werden nach Absendung des Druckauftrags an die Bundesdruckerei gelöscht. Daher müssen für jeden Passantrag erneut Fingerabdrücke genommen werden.

Auch Minderjährige (Säuglinge und Kleinkinder eingeschlossen) müssen persönlich in Begleitung der Sorgeberechtigten (i.d.R. beide Elternteile) erscheinen. Fingerabdrücke werden bei Minderjährigen erst ab dem sechsten Lebensjahr abgenommen.

Reisepass Erwachsene

Reisepässe für Minderjährige

Personalausweis ab 16 Jahre

Personalausweis unter 16 Jahre

Minderjährige (auch Säuglinge und Kleinkinder) müssen persönlich in Begleitung der Sorgeberechtigten (i.d.R. beide Elternteile) zur Botschaft kommen.

Ist ein Elternteil verhindert, so kann er den anderen Elternteil zur alleinigen Antragstellung schriftlich bevollmächtigen (bitte in diesem Fall gültiges Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorlegen).

Die Unterschrift auf der Vollmacht muss notariell beglaubigt sein.

Bei alleiniger Sorgeberechtigung ist dies im Original nachzuweisen (z.B. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsübertragung, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils).




Reisepässe können mit Ausnahme des Kinderreisepasses in ihrer Gültigkeit nicht verlängert werden. Sie müssen einen neuen biometrischen Reisepass beantragen.

Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre und ab 24 Jahren 10 Jahre.

Von Antragstellung mit vollständigen Unterlagen bis Eintreffen des Passes bei der Botschaft, können zwischen 4 und 8 Wochen vergehen.

Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Pass mit Expresslieferung (2-4 Wochen) zu beantragen.

Des Weiteren besteht in bestimmten Fällen, die Möglichkeit einen bis zu einem Jahr gültigen vorläufigen Reisepass (ca. 1 bis 14 Tage) zu beantragen (beachten Sie die Einschränkungen, z.B. berechtigt er nicht zur Teilnahme am USA-Visa-Waiver Programm).



Nach einer Namensänderung ist Ihr Reisepass, sofern vorhanden auch Ihr Personalausweis, ungültig. Wenn sich Ihr Familienname zum Beispiel nach einer Eheschließung geändert hat, müssen Sie ein neues Ausweisdokument beantragen.

Im Falle einer Namensänderung, aufgrund von Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, benötigen Sie, für die Beantragung zudem noch folgende Dokumente:

  • Ihre deutsche Eheurkunde oder die ausländische Eheurkunde in Verbindung mit der Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe sowie
  • Ihre Geburtsurkunde.

Reisepass Erwachsene

Personalausweis ab 16 Jahre



Melden Sie sich bei der jeweiligen Einbürgerungsstelle in Deutschland. Dort können Sie eine Zweitausfertigung des Dokuments beantragen.

Da die bereits erfolgte Einbürgerung nachgewiesen werden muss, kann der Vorgang einige Wochen bis Monate dauern.

Durch Einbringen einer neuen Datenseite mit aktuellem Foto und aktuellen Angaben zur Größe kann der Kinderreisepass „aktualisiert“ werden. Voraussetzung ist, dass das Kind noch nicht 12 Jahre alt , der Kinderreisepass noch gültig und noch mindestens eine Doppelseite im Pass frei ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Kinderreisepässe nur noch auf ein Jahr ausgestellt werden und somit ist auch eine Verlängerung nur um ein Jahr möglich.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin und kommen Sie zusammen mit Ihrem Kind zur Botschaft.

Es müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel beide Eltern) mit dem Kind vorsprechen.

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