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FAQ Personalausweis

01.01.2021 - FAQ

FAQ

Falls Sie in Portugal bzw. auf den kapverdischen Inseln wohnhaft sind und keinen deutschen Wohnsitz besitzen (Abmeldebescheinigung ist vorzulegen), können Sie einen Personalausweis bei der Botschaft in Lissabon beantragen.

Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis beantragen.

Ab Vollendung des 16. Lebensjahrs besteht die Pflicht, zumindest ein Identitätsdokument zu besitzen. Liegt ein gültiger Reisepass vor, ist kein Personalausweis erforderlich.

Sie können aber zusätzlich zu Ihrem Reisepass einen Personalausweis beantragen, wenn Sie die Vorteile Ihrer Online-Ausweisfunktion, die Bestätigung Ihrer Anschrift sowie die praktische Scheckkartengröße des Personalausweises nutzen möchten.


Personalausweise müssen in der Auslandsvertretung grundsätzlich persönlich beantragt werden. Das persönliche Erscheinen der Antragsteller bei der Personalausweisbehörde ist zur elektronischen Fingerabdruckerfassung (verpflichtend ab August 2021) und zum Zwecke einer sicheren Identifizierung erforderlich.

Die Fingerabdrücke werden nach Absendung des Druckauftrags an die Bundesdruckerei gelöscht. Daher müssen für jeden Personalausweisantrag erneut Fingerabdrücke genommen werden.

Auch Minderjährige (Säuglinge und Kleinkinder eingeschlossen) müssen persönlich in Begleitung der Sorgeberechtigten (i.d.R. beide Elternteile) zur Botschaft kommen. Fingerabdrücke werden bei Minderjährigen, erst ab dem 6ten Lebensjahr genommen.

Personalausweis ab 16 Jahre

Personalausweis unter 16 Jahre

Zuständig für die Personalausweisbeantragung ist die Personalausweisbehörde an Ihrem Meldewohnsitz.

Sollte die Personalausweisbeantragung dort nicht möglich sein (z.B. Personalausweisverlust, Ablauf, Beschädigung) oder Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind und Ihnen nicht zumutbar ist, z.B. keine Zeitnahe Rückkehr nach Deutschland, so können Sie bei der Botschaft einen Reisepass beantragen. Im Regelfall wird in diesen Fällen ein vorläufiger Reisepass mit ggf. beschränkter Gültigkeit ausgestellt um eine Beantragung bei der zuständigen Behörde zu ermöglichen.

Sie direkt nach Deutschland zurückkehren, kann ggf. auch ein Reiseausweis zur Rückkehr ausgestellt werden. Beachten Sie die Informationen zum Passverlust.

Die Botschaft berechnet für die Bearbeitung des Antrags in diesem Fall eine zusätzliche Unzuständigkeitsgebühr.

Bitte beachten Sie auch, dass die Passerteilung nur erfolgen kann, wenn die zuständige deutsche Behörde der Passerteilung zugestimmt hat. Die Ermächtigung zur Ausstellung des Passes holt die Botschaft selbst ein. In der Regel dauert dies ein bis sieben Werktage, im Einzelfall auch länger.

Wenden Sie sich einfach an die Meldebehörde an Ihrem letzten deutschen Wohnsitz. Sie können dort im Regelfall unkompliziert eine neue Abmeldebescheinigung erhalten.

Sollte bei der Personalausweisbeantragung keine Abmeldebescheinigung vorgelegt werden können sowie keine Anmeldung in Portugal nachgewiesen werden, ist die Beantragung eines Personalausweises leider nicht möglich.

In solchen Fällen besteht die Möglichkeit -je nach Nutzungszwecks des Dokumentes einen Reiseausweis zur Rückkehr bzw. einen vorläufigen Reisepass zu beantragen.



Nein, für die Antragstellung müssen Sie das Original der Geburtsurkunde oder in beglaubigter Kopie bei der Botschaft vorlegen. Es spielt dabei keine Rolle, wie alt diese Urkunde ist. Lediglich Urkunden, die in der ehemaligen DDR ausgestellt wurden, können leider nicht mehr akzeptiert werden.

Wenn Sie keine Geburtsurkunde mehr besitzen, können Sie beim Standesamt an Ihrem Geburtsort eine neue Geburtsurkunde beantragen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt, wie lange die Ausstellung dauert. Bitte vereinbaren Sie erst einen Termin, sobald alle zur Beantragung benötigten Unterlagen vorliegen.


Personalausweis ab 16 Jahre

Personalausweis unter 16 Jahre

Minderjährige (auch Säuglinge und Kleinkinder) müssen persönlich in Begleitung der Sorgeberechtigten (i.d.R. beide Elternteile) zur Botschaft kommen.

Ist ein Elternteil verhindert, so kann er den anderen Elternteil zur alleinigen Antragstellung schriftlich bevollmächtigen (bitte in diesem Fall gültiges Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorlegen).

Die Unterschrift auf der Vollmacht muss notariell beglaubigt sein.

Bei alleiniger Sorgeberechtigung ist dies im Original nachzuweisen (z.B. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsübertragung, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils).

Personalausweis unter 16 Jahre





Nein, Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ab 24 Jahre 10 Jahre. Personalausweise können in ihrer Gültigkeit nicht verlängert werden.

Personalausweis ab 16 Jahre

Personalausweis unter 16 Jahre

Im Regelfall erhalten Sie bevor Ihr Personalausweis in der Botschaft abholbereit vorliegt bzw. Ihnen durch diese übersandt wird, einen Brief mit Informationen über Ihren Personalausweis.

Bitte beachten Sie:

Der PIN-Brief enthält wichtige Informationen für Sie. Zwei Informationen sind mit Sichtschutzfolien (sogenannten Rubbelfeldern) verdeckt:

  • Ihre fünfstellige Transport-PIN,
  • Ihre zehnstellige Entsperrnummer (PUK)

Diese Informationen dürfen nur Ihnen bekannt sein.

Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte PIN (sechsstellig) ersetzt haben. Setzen Sie die PIN nicht, ist die Online-Ausweisfunkton nicht nutzbar.

Es bleibt Ihnen überlassen, ob und wann Sie Ihre sechsstellige PIN setzen.

Diese drei Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie die Transport-PIN in Ihre selbstgewählte PIN ändern möchten:

  • kostenfrei unmittelbar bei Abholung in Ihrer Behörde
  • kostenfrei zu einem beliebigen Zeitpunkt Ihrer Wahl in der Software für den Online-Ausweis
  • gebührenpflichtig zu einem beliebigen Zeitpunkt Ihrer Wahl bei Ihrer Behörde

Mehr Informationen zum Online-Ausweisen finden Sie hier.

Bitte bewahren Sie Ihren PIN-Brief sicher auf.

Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre neune Monate alt sind. Waren Sie zum Antragszeitpunkt jünger und haben daher keinen PIN-Brief zum Personalausweis erhalten, können Sie nach Ihrem 16. Geburtstag die Online-Ausweisfunktion kostenfrei in Ihrer Personalausweisbehörde einschalten lassen. Sie setzen dort Ihre sechsstellige PIN und bekommen von der Behörde das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion mitgeteilt.

Informationen über den PIN-Brief sowie ein PIN-Brief-Muster finden Sie hier.


Ist der PIN-Brief auf dem Transport zu Ihnen verloren gegangen, können Sie kostenfrei einen neuen Personalausweis beantragen. Der zu dem erneut produzierten Personalausweis gehörende PIN-Brief wird an die Botschaft Lissabon geschickt und Ihnen dort zusammen mit dem neu produzierten Ausweisdokument übergeben.

Falls Sie keinen neuen Personalausweis beantragen möchten, können Sie bei Abholung Ihres Personalausweise die persönliche sechsstellige PIN setzen. Die Botschaft teilt Ihnen dann Ihr Sperrkennwort mit. In diesem Fall verfügen Sie allerdings nicht über eine PUK.

Bitte beachten Sie: Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Die Online-Ausweisfunktion dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Waren Sie zum Antragszeitpunkt jünger und haben daher keinen PIN-Brief zum Personalausweis erhalten, können Sie nach Ihrem 16. Geburtstag die Online-Ausweisfunktion kostenfrei in Ihrer Personalausweisbehörde einschalten lassen. Sie setzen dort Ihre sechsstellige PIN und bekommen von der Behörde das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion mitgeteilt

Die kostenlose AusweisApp2 ist eine einfach zu bedienende Software für die Identifizierung im Internet, die von der Governikus GmbH & Co KG im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik bereitgestellt und kontinuierlich weiterentwickelt wird.

Die AusweisApp2 wird regelmäßig vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf ihre Sicherheit überprüft und zertifiziert. Sie können den Programmcode einsehen und selbst überprüfen (Open Source Software). Informationen dazu finden Sie hier.

Die Möglichkeit zum Herunterladen der AusweisApp2, ausführliche Informationen rund um die Software des Bundes für die Online-Ausweisfunktion sowie Kontaktdaten (z. B. für den Support per Telefon und E-Mail) und ein Nutzer-Forum finden Sie auf dem von Governikus betriebenen Download- und Informationsportal hier.

Die Online-Ausweisfunktion kann ab Android 5.0 sowie ab iOS 13.1 in vielen Fällen auch mobil ohne zusätzliches Kartenlesegerät genutzt werden. Dazu brauchen Sie die mobile Version der AusweisApp2, die Sie seit 27.3.2017 im im Google Playstore und seit 26.09.2019 im Apple App Store erhalten.

Die mobile AusweisApp2 prüft nach dem Download, ob Sie Ihr Smartphone oder Tablet ohne Kartenlesegerät für das Online-Ausweisen verwenden können. Fällt die Prüfung positiv aus, können Sie die Online-Ausweisfunktion einfach nutzen, indem Sie Ihr Ausweisdokument hinter Ihr Gerät legen bzw. halten. Fällt die Prüfung negativ aus, benötigen Sie einen Bluetooth-Kartenleser, um die Online-Ausweisfunktion auf Ihrem Gerät mit der mobilen AusweisApp2 zu nutzen.

Informationen und Hilfestellungen für die Nutzung der mobilen AusweisApp2 erhalten Sie auf dem von Governikus betriebenen Download- und Informationsportal hier.

Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis sofern vorhanden auch Ihr Reisepass ungültig.

Wenn sich Ihr Familienname zum Beispiel nach einer Eheschließung geändert hat, müssen Sie ein neues Ausweisdokument beantragen.

Im Falle einer Namensänderung, aufgrund von Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, benötigen Sie, für die Beantragung zudem noch folgende Dokumente:

  • Ihre deutsche Eheurkunde oder die ausländische Eheurkunde in Verbindung mit der Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe sowie
  • Ihre Geburtsurkunde.

Personalausweis ab 16 Jahre


Melden Sie sich bei der jeweiligen Einbürgerungsstelle in Deutschland. Dort können Sie eine Zweitausfertigung des Dokuments beantragen.

Da die bereits erfolgte Einbürgerung nachgewiesen werden muss, kann der Vorgang einige Wochen bis Monate dauern.

Die Personalausweisgebühr wurde zehn Jahre nicht angehoben und wird für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, ab dem 1. Januar 2021 auf 67,00 EUR (inkl. Auslandszuschlag) erhöht. Der Gesetzgeber hat in § 31 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes festgelegt, dass die Gebühr für den Personalausweis die Kosten aller an der Leistung Beteiligten decken soll.

Aufgrund gestiegener Kosten ist diese erforderliche Kostendeckung im bundesweiten Durchschnitt schon seit einigen Jahren jedoch nicht mehr gegeben. Die Gebühr wird somit angehoben, um wieder eine Kostendeckung zu erreichen.

Jeder Personalausweis ermöglicht dank des integrierten Online-Ausweises - nach Vollendung des 16. Lebensjahres – die bequeme Nutzung digitaler Angebote, die einen sicheren Identitätsnachweis erfordern. Insbesondere die Möglichkeit vieler NFC-fähiger Smartphones, als Personalausweis-Lesegerät verwendet werden zu können (mit AusweisApp2 für Android oder iOS), hat die Nutzung des Online-Ausweises deutlich vereinfacht.

Der Online-Ausweis kann Kosten, Wege und Zeit sparen. Er trägt dadurch zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei, die zum Beispiel immer mehr digitale Verwaltungsleistungen ohne Besuch im Bürgeramt in Anspruch nehmen können.

Wichtig zu wissen: Das Reaktivieren des Online-Ausweises und das Neusetzen einer persönlichen Geheimnummer (PIN) werden ab 1. Januar 2021 kostenlos durchgeführt. Beides kostete bisher stets sechs Euro.

Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 24 Jahre alt sind, bleibt die ermäßigte Personalausweisgebühr wie gewohnt bei 52,80 EUR (inkl. Auslandszuschlag).

Es gibt formal keinen Unterschied zwischen der erstmaligen Beantragung eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion und der Neu-Beantragung, wenn Ihr bisheriger Ausweis mit Online-Ausweisfunktion nicht mehr gültig ist, er gestohlen wurde oder sie ihn verloren haben. Der Beantragungsprozess und die benötigten Unterlagen sind gleich. Lesen Sie hier mehr dazu.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis bekommen, kann es jedoch nach dem Ausweiswechsel vorkommen, dass ein von Ihnen bereits zuvor mit Pseudonym genutzter Online-Dienst Sie nicht mehr „wiedererkennt“.

Zur Vermeidung dieses Problems informieren Sie den Anbieter des Online-Dienstes, den Sie mit Pseudonym nutzen, am besten vorher über den anstehenden Ausweiswechsel. Dann kann der Anbieter des Online-Dienstes Ihnen mitteilen, wie Sie das Pseudonym erneuern können.

Informationen über das Pseudonym finden Sie hier.

Die Beantragung eines Personalausweis ist nur bei der Botschaft in Lissabon möglich.

Personalausweis ab 16 Jahre

Personalausweis unter 16 Jahre


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