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Verlust des Führerscheins / der SIM Karte
Verlust des Führerscheins
Die Deutsche Botschaft ist keine Führerscheinstelle bzw. Fahrerlaubnisbehörde.
Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Botschaft bei Verlust des deutschen Führerscheins keinen neuen Führerschein bzw. kein Ersatzdokument ausstellen kann. Bei Verlust des deutschen Führerscheines im Ausland ist es ratsam, diesen im Falle des Diebstahls der örtlichen Polizeibehörde anzuzeigen, um eine entsprechende Verlustanzeige zu erhalten. Die deutsche Botschaft ist daher nicht zu kontaktieren.
Wenn sich die Person, der der Führerschein abhandengekommen ist,
- durch die portugiesische Polizei eine entsprechende Verlustanzeige ausstellen lässt
- und sich beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg einen Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister ausstellen lässt,
kann mit diesen Dokumenten in der Regel vorübergehend weiter mit dem Kraftfahrzeug fahren. Diese Angabe erfolgt ohne Gewähr. Bitte beachten Sie auch, dass die Anmietung eines Mietwagens gegebenenfalls nicht möglich sein wird.
Verlust der SIM-Karte
Die Sperrung der SIM-Karte ist über den Sperr Notruf möglich. Dieser ist telefonisch unter (0049) 116 116 zu erreichen. Des Weiteren können Sie eine Sperrung ebenfalls direkt über Ihren Mobilfunkanbieter veranlassen.