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Information gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

01.01.2021 - Artikel

Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre

personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte

oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer

Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:

1. Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 4 Nr. 7 DSGVO:

Auswärtiges Amt

Werderscher Markt 1

10117 Berlin

Telefon: 030 18-17-0

Bürgerservice: 030 18-17-2000

Telefax: 030-17-3402

Website: www.auswaertiges-amt.de

Kontaktformular: https://www.auswaertiges -amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Auswärtigen Amts:

Datenschutzbeauftragter des Auswärtigen Amts

10117 Berlin

Telefon: 030 18-17-7099

Telefax: 030-17-5 7099

Kontaktformular: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt

3. Im Ausland können Sie sich auch an die Datenschutz-Ansprechperson Ihrer Auslandsvertretung

wenden. Sie erreichen die Datenschutz-Ansprechperson unter:

Datenschutz-Ansprechperson

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Sabrina Schärf

Campo dos Mártires da Pátria 38, 1169-043 Lissabon

dsap-1@liss.auswaertiges-amt.de

Tel.: 00351- 21 881 0210

4. Ihrer personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer

Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG bzw.

PauswG verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §§ 4 und 6 Abs. 2 PassG sowie §§ 5, 9

Abs. 2 PauswG.

5. Der bei der Antragstellung gespeicherten Fingerabdrücke werden gem. § 16 Abs. 2 PassG/§ 26 Abs. 2

PauswG spätestens nach Aushändigung oder Übersendung des Dokuments an Sie gelöscht. Ihre

personenbezogenen Daten werden gem. § 21 Abs. 4 PassG/§ 23 Abs. 4 PauswG höchstens bis zu

dreißig Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Dokuments, auf das sie sich beziehen, gespeichert.

6. Im Rahmen der Datenverarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten im Falle der Ausstellung

eines Reisepasses oder Personalausweises an den Dokumentenhersteller zum Zweck der Herstellung

des Passes weitergegeben. Die Pass-/Personalausweisbehörde darf gem. §§ 22 PassG/§ 24 PauswG

Daten aus dem Passregister an andere öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der

Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.

7. Sie haben als betroffene Person bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rechte:

• Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO),

• Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO),

• Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO),

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO),

• Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO),

• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO).

8. Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer

personenbezogenen Daten zu beschweren. Sie für das Auswärtige Amt zuständige Aufsichtsbhörde ist:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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