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Information gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre
personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte
oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer
Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:
1. Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 4 Nr. 7 DSGVO:
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Telefon: 030 18-17-0
Bürgerservice: 030 18-17-2000
Telefax: 030-17-3402
Website: www.auswaertiges-amt.de
Kontaktformular: https://www.auswaertiges -amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Auswärtigen Amts:
Datenschutzbeauftragter des Auswärtigen Amts
10117 Berlin
Telefon: 030 18-17-7099
Telefax: 030-17-5 7099
Kontaktformular: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt
3. Im Ausland können Sie sich auch an die Datenschutz-Ansprechperson Ihrer Auslandsvertretung
wenden. Sie erreichen die Datenschutz-Ansprechperson unter:
Datenschutz-Ansprechperson
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Sabrina Schärf
Campo dos Mártires da Pátria 38, 1169-043 Lissabon
dsap-1@liss.auswaertiges-amt.de
Tel.: 00351- 21 881 0210
4. Ihrer personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer
Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG bzw.
PauswG verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §§ 4 und 6 Abs. 2 PassG sowie §§ 5, 9
Abs. 2 PauswG.
5. Der bei der Antragstellung gespeicherten Fingerabdrücke werden gem. § 16 Abs. 2 PassG/§ 26 Abs. 2
PauswG spätestens nach Aushändigung oder Übersendung des Dokuments an Sie gelöscht. Ihre
personenbezogenen Daten werden gem. § 21 Abs. 4 PassG/§ 23 Abs. 4 PauswG höchstens bis zu
dreißig Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Dokuments, auf das sie sich beziehen, gespeichert.
6. Im Rahmen der Datenverarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten im Falle der Ausstellung
eines Reisepasses oder Personalausweises an den Dokumentenhersteller zum Zweck der Herstellung
des Passes weitergegeben. Die Pass-/Personalausweisbehörde darf gem. §§ 22 PassG/§ 24 PauswG
Daten aus dem Passregister an andere öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der
Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.
7. Sie haben als betroffene Person bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rechte:
• Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO),
• Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO),
• Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO),
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO),
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO),
• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO).
8. Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu beschweren. Sie für das Auswärtige Amt zuständige Aufsichtsbhörde ist:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit