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Krankheit und Unfall

12.05.2022 - Artikel

Portugal und Deutschland sind Mitgliedstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens. Die medizinische Notversorgung ist für deutsche Staatsangehörige in Portugal gewährleistet.

Hinsichtlich der Kosten der Behandlung legen gesetzlich Versicherte ihre europäische Versicherungskarte vor. Die Abrechnung erfolgt intern zwischen Krankenversicherung und Klinik. Privatversicherte strecken die Kosten zunächst vor und rechnen nachträglich mit Ihrer Versicherung in Deutschland ab.

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Versicherungsschutz unbedingt vor der Reise zu überprüfen. Gegebenenfalls ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sinnvoll.

Im akuten Notfall erreichen Sie die portugiesische Notrufzentrale unter der Notrufnummer 112.

Bei Unfall oder Krankheit kann Ihnen die deutsche Auslandsvertretung helfen:

  • einen deutschsprachigen Arzt oder Krankenhaus zu finden
  • Ihre Angehörigen zu informieren
  • schnelle Überweisungswege aufzuzeigen: s. Geldbeschaffung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auslandsvertretungen keine offenen Krankenhaus- oder Arztrechnungen begleichen und keine Einweisungen für dritte Personen vornehmen kann.

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