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Auslandsadoptionen
Adoption, © colourbox
Auslandsadoption
Für den Nachweis der Wirksamkeit einer von einem Gericht (oder sonstiger Stelle) im Ausland ausgesprochenen Adoption für den deutschen Rechtsbereich wird die Durchführung eines Anerkennungs- und Wirkungsfeststellungsverfahren vor einem deutschen Familiengericht möglichst im näheren zeitlichen Zusammenhang mit der ausländischen Adoption empfohlen.
Ausführliche Informationen zur Auslandsadoption erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz, dass unter anderem die Funktion als Bundeszentrale für Auslandsadoptionen wahrnimmt.