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Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
Ein Stammbuch der Familie liegt auf einem Tisch im Standesamt von Frankfurt am Main. Aufnahme vom 26.02.2008. Foto: Frank Rumpenhorst +++(c) dpa - Report+++, © picture-alliance/ dpa
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden
Deutsche Personenstandsurkunden
Bei der Botschaft sind keine Personenstandsurkunden erhältlich.
Deutsche Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden oder Sterbeurkunden können direkt beim deutschen Standesamt des Geburtsorts/Heiratsorts/Ortes der Begründung der Lebenspartnerschaft/Sterbeorts beantragt werden. Hat die Geburt/Heirat/Begründung der Lebenspartnerschaft/der Sterbefall im Ausland stattgefunden, kann eine deutsche Urkunde nur beantragt werden, sofern eine Nachbeurkundung im deutschen Register erfolgt ist. In diesem Fall ist für die Ausstellung der Urkunde das Standesamt zuständig, das die Nachbeurkundung durchgeführt hat.
- Das Standesamt I in Berlin stellt ausführliche Informationen online zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie das zuständige deutsche Standesamt direkt, um die benötigten Urkunden anzufordern. Häufig haben die Standesämter auf ihrer Website Kontaktformulare zur Urkundenbestellung. Der Versand ins Ausland ist unproblematisch. Die Gebühr ist per IBAN Überweisung in der Regel vorab zu leisten. Auch gibt es Internet Anbieter wie z.B. www.standesamt24.de, die jedoch zusätzlich zu den Gebühren des Standesamts, Gebühren für ihre Vermittlung erheben.
Möchten Sie die deutsche Urkunde in Portugal verwenden, empfiehlt sich auch hier die Bestellung der Urkunde in internationaler Version.
Portugiesische Personenstandsurkunden
Portugiesische Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) können entweder unmittelbar beim zuständigen oder nach der ersten Registrierung auch bei jedem beliebigen Standesamt oder bei der „Loja do Cidadão“ (Bürgeramt) beantragt werden. Neben der persönlichen oder schriftlichen Antragstellung kann die Bestellung portugiesischer Personenstandsurkunden auch im Internet unter folgender Adresse erfolgen: https://eportugal.gov.pt/en/inicio
Zur Bestellung der Urkunden ist zunächst eine Registrierung auf der Website erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass dieser Service gebührenpflichtig ist.
Es empfiehlt sich in der Regel die Beantragung einer Urkunde in internationaler Version („modelo internacional“), da diese in Deutschland ohne Übersetzung und Apostille verwendet werden kann.
Internationale Personenstandsurkunden werden in Deutschland ohne Übersetzung und ohne Echtheitsbestätigung (Haager Apostille) anerkannt. Bei den vollständigen Personenstandsurkunden (certidão de narrativa completa de registo) ist hingegen oftmals eine vereidigte Übersetzung und ggf. eine Haager Apostille erforderlich. Die „certidão de narrativa completa de registo“ ist jedoch insgesamt aussagekräftiger und meist präziser.