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Erklärung zur Vornamenssortierung

Standesamt

Das Schild des Standesamtes im Rathaus von Schliersee. Foto: M. C. Hurek, © dpa

12.03.2021 - Artikel

Vornamenssortierung

Seit 01. November 2018 haben Sie gem. § 45a Personenstandsgesetz die Möglichkeit, die Reihenfolge Ihrer Vornamen neu zu bestimmen. Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist nicht zulässig. Die Botschaft hält das Antragsformular für Sie bereit.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag in beglaubigter Kopie in der Regel beizufügen:

  • Geburtsurkunde,
  • Reisepass bzw. Personalausweis,
  • ggf. Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde (falls ein Heiratseintrag/Eintrag einer Lebenspartnerschaft in Deutschland existiert).


Bitte melden Sie sich bezüglich dieser konsularischen Dienstleitung, insb. der erforderlichen Terminvereinbarung außerhalb des Online-Buchungsportals.


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