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Was kann ich nach einer Ablehnung meines Visums tun?

Schengen Visum

Schengen Visum, © colourbox

27.03.2024 - Artikel

Hier erklären wir, was Sie im Fall der Ablehnung Ihres Visum-Antrages machen können.

Nach der Ablehnung eines Visumantrages stehen Ihnen die folgenden Optionen offen: Eine Neubeantragung mit einem neuen Satz an Unterlagen oder ein Rechtsbehelf wie im Bescheid der Botschaft erklärt.

Neuer Antrag

Es ist nach einer Ablehnung jederzeit möglich, wieder einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen zu stellen. Das Verfahren ist exakt dasselbe wie beim vorherigen Antrag.

Rechtsbehelf

Bitte lesen Sie aufmerksam die Erklärungen im Bescheid der Botschaft. Dort ist auch beschrieben, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie nach der Ablehnung Ihres Antrags haben.

Wie dort beschrieben, können Sie bei der Botschaft die Überprüfung der Ablehnung beantragen (Remonstration). Dazu haben Sie einen Monat nach Bekanntgabe der Ablehnung Zeit.

Die Remonstration muss durch ein an die Botschaft übersandtes und vom Antragsteller unterschriebenes Remonstrationsschreiben in deutscher Sprache eingelegt werden. Eine Übersendung per Mail ist ausreichend. Bitte beachten Sie folgende Punkte beim Verfassen des Remonstrationsschreibens:

Bitte geben Sie im Remonstrationsschreiben immer die Bearbeitungsnummer (d.h. die letzten vier Ziffern des im Ablehnungsbescheid angegebenen Geschäftszeichens) und Ihren Namen an.

Geben Sie bitte aktuelle Kontaktdaten an, unter denen Sie für Rückfragen erreichbar sind, d.h. Telefonnummer (einschließlich Ortsvorwahl), Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse und vollständige Postadresse.

In dem Schreiben können Sie den Fall erneut darlegen, bitte gehen Sie dabei unbedingt auf die im Ablehnungsschreiben genannten Punkte ein. Sie können auch zusätzliche Unterlagen eingereicht werden, um den Antrag zu unterstützen.

Ihr Schreiben muss von Ihnen unterschrieben sein.

Ihr Antrag wird dann erneut von der Botschaft und ggf. der beteiligten Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit überprüft. Ist die erneute Überprüfung abgeschlossen, kontaktieren wir Sie im Falle der Erteilung des Visums zur Vorlage Ihres Passes.

Wenn auch nach der Überprüfung das Visum nicht erteilt werden kann, erklären wir Ihnen die Gründe für die Ablehnung in einem Remonstrationsbescheid in deutscher Sprache detailliert. Gegen den Remonstrationsbescheid können Sie dann Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erheben.

Bevollmächtigte

Sie können eine dritte Person, z.B. einen Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin, bitten, das Remonstrationsverfahren für Sie durchzuführen. Sie müssen dann eine schriftliche von Ihnen unterschriebene Vollmacht vorlegen.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft den Schriftverkehr dann ausschließlich mit Ihrem Bevollmächtigten führt.

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