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Familienzusammenführung

Artikel

Informationen zum Visumverfahren

Antragsarten über das Auslandsportal

Ein Visum für Familienzusammenführung können Sie in den folgenden Konstellationen über das Auslandsportal beantragen:

  • Ehegattennachzug zu einem Deutschen
  • Ehegattennachzug zu einem nicht-EU-Ausländer
  • Kindernachzug zu seinem Deutschen
  • Kindernachzug zu einem nicht-EU-Ausländer
  • Nachzug zu einem deutschen Kind
  • Eheschließung in Deutschland
  • Elternnachzug

Sie werden über einen Fragebogen durch den Prozess geführt und erhalten im Auslandsportal die Liste der erforderlichen Unterlagen.

Nachdem die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft wurden, erhalten Sie einen Link zur Terminbuchung. Die Bearbeitungs- und Wartezeiten können Sie Ihrem Konto im Auslandsportal entnehmen.

Den Link zum Auslandsportal finden Sie hier

Informationen zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (Level A1) beim Ehegattennachzug finden Sie hier

Antragsarten über die direkte Terminbuchung

Für folgende Kategorien steht Ihnen die direkte Terminbuchung zur Antragstellung offen:

Unten finden Sie die Merkblätter mit den für die Beantragung notwendigen Unterlagen. Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn Sie alle Unterlagen vollständig vorbereitet haben. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Hinweise

Staatsangehörige der folgenden Staaten können sich für 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten und den Aufenthaltstitel zwecks Familienzusammenführung direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Ein Visumverfahren ist nicht notwendig:

Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigten Staaten von Amerika, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino.

Bitte wenden Sie sich vor Einreise an die Ausländerbehörde, um einen Termin zu vereinbaren.

Falls Sie Sie über keinen gültigen portugiesischen Aufenthaltstitel -die Aufenthaltskarte muss gültig sein – verfügen, müssen Sie einen Direktflug nach Deutschland buchen. In diesem Fall ist eine Reise über andere Schengen-Staaten nicht möglich.

Im Einzelfall können zusätzliche Unterlagen nachgefordert werden. Bitte beachten Sie, dass im Visumverfahren zur Familienzusammenführung in der Regel die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligt werden muss und dort weitere Unterlagen von der Referenzperson direkt angefordert werden können. Durch die Beteiligung kommt es zu Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten.

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen der Auslandsvertretungen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderung, kann keine Gewähr übernommen werden.

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