Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum Au-Pair 

19.12.2024 - Artikel

Ziel von Au-Pair-Aufenthalten ist es, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern. Als Gegenleistung unterstützt das Au-Pair die Gasteltern bei der Betreuung der minderjährigen Kinder.

Für einen Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland muss das Au-Pair mindestens 18 Jahre alt sein. Das Höchstalter bei Antragstellung beträgt 26 Jahre. 

Die Aufenthaltsdauer muss mindestens 6 Monate betragen. Die Höchstdauer beträgt 12 Monate. Ein Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland ist nur einmal möglich.

In der Gastfamilie sollte Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Falls Deutsch als Familiensprach gesprochen wird, kann das Au-Pair bei der Familie eingesetzt werden, wenn es nicht aus dem gleichen Land wie die Gasteltern stammt.

Das Au-Pair muss über Grundkenntnisse (A1-Level) in Deutsch gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen verfügen.

Um einen Termin für ein Au-Pair-Visum zu vereinbaren, bereiten Sie die Unterlagen vor und senden uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

Beim Termin müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen (Original sowie ein Satz Kopien):

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag für einen Langzeitaufenthalt
  • 1 aktuelles biometrisches Passphoto
  • Reisepass
  • Aufenthaltstitel für Portugal
  • Visum-Gebühr in Höhe von 75,- Euros
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz für Deutschland während des ganzen Aufenthalts
  • A1-Sprachzertifikat
  • Kopien von Personalausweis oder Reisepass der Gasteltern
  • Au-Pair-Vertrag – ein Beispiel finden Sie hier 
  • Au-Pair-Fragebogen für Gasteltern – hier können Sie den Fragebogen herunterladen
  • Motivationsschreiben mit ausführlichen Angaben zur Motivation für den Aufenthalt sowie Angaben zur Zukunftsplanung nach Rückkehr

In Einzelfällen können zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
 


 

nach oben