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Visum Au-Pair
Ziel von Au-Pair-Aufenthalten ist es, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern. Als Gegenleistung unterstützt das Au-Pair die Gasteltern bei der Betreuung der minderjährigen Kinder.
Für einen Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland muss das Au-Pair mindestens 18 Jahre alt sein. Das Höchstalter bei Antragstellung beträgt 26 Jahre.
Die Aufenthaltsdauer muss mindestens 6 Monate betragen. Die Höchstdauer beträgt 12 Monate. Ein Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland ist nur einmal möglich.
In der Gastfamilie sollte Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Falls Deutsch als Familiensprach gesprochen wird, kann das Au-Pair bei der Familie eingesetzt werden, wenn es nicht aus dem gleichen Land wie die Gasteltern stammt.
Das Au-Pair muss über Grundkenntnisse (A1-Level) in Deutsch gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen verfügen.
Um einen Termin für ein Au-Pair-Visum zu vereinbaren, bereiten Sie die Unterlagen vor und senden uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Beim Termin müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen (Original sowie ein Satz Kopien):
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag für einen Langzeitaufenthalt
- 1 aktuelles biometrisches Passphoto
- Reisepass
- Aufenthaltstitel für Portugal
- Visum-Gebühr in Höhe von 75,- Euros
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz für Deutschland während des ganzen Aufenthalts
- A1-Sprachzertifikat
- Kopien von Personalausweis oder Reisepass der Gasteltern
- Au-Pair-Vertrag – ein Beispiel finden Sie hier
- Au-Pair-Fragebogen für Gasteltern – hier können Sie den Fragebogen herunterladen
- Motivationsschreiben mit ausführlichen Angaben zur Motivation für den Aufenthalt sowie Angaben zur Zukunftsplanung nach Rückkehr
In Einzelfällen können zusätzliche Unterlagen angefordert werden.