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Visum zwecks Forschungsaufenthalt (§18d AufenthG)
Sie möchten in Deutschland wissenschaftliche Forschung betreiben? Hier finden Sie Informationen zum Visumverfahren.
Wenn Sie bereits in Portugal als Forscher/in tätig sind (mit cartão de residência des Typs “investigador”) und nur vorübergehend in Deutschland einen Teil Ihrer Forschung betreiben möchten (max. 1 Jahr), benötigen Sie kein Visum. Es reicht aus, wenn Sie in Deutschland als Forscher/in registriert werden. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite des BAMF.
Bitte klären Sie mit Ihrer Universität in Deutschland, ob diese Sie registrieren kann.
Wenn Sie in Deutschland für einen längeren Zeitraum als ein Jahr forschen möchten oder wenn Sie keinen portugiesischen Aufenthaltstitel cartão de residência des Typs “investigador” haben, benötigen Sie ein Visum. Bitte bereiten Sie die unten aufgezählten Dokumente vor und kontaktieren uns anschließend über das Kontaktformular.
Zum Antragstermin erscheinen Sie bitte persönlich und bringen folgenden Dokumente mit (Originale und ein Satz Kopien):
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Langzeitvisum
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Reisepass - Hinweis: Der Pass muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig sein (also bei Ausstellung des Visums in der Regel mindestens 15 Monate), mindestens 2 leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt sein.
- Portugiesischer Aufenthaltstitel
- Universitätsabschluss (z.B. Bachelor, Master)
- Lebenslauf
- Ausgefülltes Formular Aufnahmevereinbarung oder Vertrag über die Forschungstätigkeit
- Einladung der deutschen Universität/Organisation, mit der Sie zusammenarbeiten werden, mit kurzer Beschreibung des Projekts und Informationen zur Vergütung/zum Stipendium
- Falls zutreffen: Bestätigung Ihrer Universität/Ihres Forschungsinstituts in Portugal, dass Sie an einem Forschungsprojekt in Deutschland teilnehmen werden.
- Nachweis der Finanzierung (1091 Euro netto/Monat): offizielles Stipendium, Vergütung, oder Sperrkonto
- Nachweis über eine Krankenversicherung im Umfang der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, mit Gültigkeit ab Einreise nach Deutschland
Gebühr 75,- Euros