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Beglaubigungen
Foto eines Stempels © colourbox
Die deutschen Auslandsvertretungen können Unterschriften und Kopien beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.
Die deutschen Auslandsvertretungen können Unterschriften und Kopien beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.
Beglaubigung einer Unterschrift
Bringen Sie bitte mit:
- Ihr gültiges Ausweispapier
- das zu unterschreibende Dokument, bei Genehmigungserklärungen auch die zugrundeliegende Urkunde
- die Gebühr in Höhe von 60,00 Euro in bar und eine gültige Kreditkarte
Insbesondere ist eine Beglaubigung der Unterschrift notwendig und bei der Deutschen Botschaft Lissabon möglich für:
- Unterschriftsbeglaubigung für Genehmigungserklärungen
- Unterschriftsbeglaubigung für Erbausschlagungen
- Unterschriftsbeglaubigungen für Vollmachten
- Unterschriftsbeglaubigungen für Anträge auf Ehefähigkeitszeugnisse und Anmeldung zur Eheschließung
- Unterschriftsbeglaubigungen in sonstigen Angelegenheiten
Hinweise bei Erwerb von Grundeigentum in Deutschland
Mit der Abwicklung eines Grundstücksgeschäfts in Deutschland muss immer ein deutscher Notar beauftragt werden. Der Kaufvertrag wird grundsätzlich von Käufer und Verkäufer persönlich vor dem Notar in Deutschland unterschrieben. Wenn eine Partei nicht anwesend sein kann, kann sie einen Dritten bevollmächtigen, in seinem Namen die erforderlichen Erklärungen vor dem Notar abzugeben. Dies kann vor der Unterzeichnung des Vertrages durch eine Vollmacht geschehen, oder auch nachträglich durch eine Genehmigungserklärung/Vollmachtsbestätigung. Der Notar in Deutschland bereitet diese Unterlagen für Sie vor.
Bitte beachten Sie, dass die Deutschen Vertretung in Lissabon und die Honorarkonsuln Sie nicht inhaltlich zu dem zu beglaubigenden Schriftstück oder zu anderen Aspekten des Grunderwerbs beraten können. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Notar in Deutschland.
Hinweise bei Beglaubigungen in Bankgeschäften
Aufgrund der Vorschriften des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören u.a. auch Kreditkartenanträge und Kontovollmachten. Bitte wenden Sie sich wegen Ihres weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt hat. Eine Sonderregelung gilt z.B. für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender. Hier kann die Beglaubigungsstelle weiter Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen für die Eröffnung eines Sperrkontos vornehmen.
Beglaubigungen zu Rentenzwecken (Lebensbescheinigungen)
Für Beglaubigungen zu Rentenzwecken (staatliche Renten im EU-Ausland) wird keine Gebühr erhoben.
Bitte bringen Sie das Schreiben der Rentenbehörde und Ihr gültiges Ausweispapier mit.
Sie können die Lebensbescheinigung ebenfalls bei den Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland, auf jeder Polizeistation oder beim Pfarrer ausstellen lassen.
Für Anfragen in Bezug auf Rentenzahlungen können Sie sich direkt an die Rentenbehörde in Deutschland wenden:
Deutsche Rentenversicherung Nord
Friedrich-Ebert-Damm 245
D-22159 Hamburg
Tel. +49 (0)40 53000
Email: info@drv-nord.de
Beglaubigung von Fotokopien
Sie sollten bitte mitbringen:
- das Original des betreffenden Dokumentes
- die benötigte Anzahl von Fotokopien und
- die Gebühr in Höhe von 28,00 EUR pro Dokument (für Studienzwecke gebührenfrei) in bar. Die Gebühr schließt auch die Anfertigung von Kopien durch die Botschaft mit ein
Terminvereinbarung
Bitte wenden Sie sich zwecks erforderlicher Terminvereinbarung für Kopienbeglaubigungen, Lebensbescheinigungen und Ehefähigkeitszeugnisse per Kontaktformular an die Botschaft in Lissabon oder an das Büro des entsprechenden Honorarkonsuls.
Termine für Unterschriftsbeglaubigungen und konsularische Bescheinigungen können Sie direkt über unser Terminvergabesystem buchen.
Honorarkonsuln
Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien können grundsätzlich auch von Honorarkonsuln vorgenommen werden.
Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf direkt einen Termin mit einem Honorarkonsul in ihrer Nähe.