Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beglaubigungen

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

Artikel

Die deutschen Auslandsvertretungen können Unterschriften und Kopien beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.

Die deutschen Auslandsvertretungen können Unterschriften und Kopien beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.

Bitte wenden Sie sich zwecks erforderlicher Terminvereinbarung per Mail an die Botschaft in Lissabon Kontaktformular oder an das Büro des entsprechenden Honorarkonsuls.

Aufgrund der Vorschriften des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören u.a. auch Kreditkartenanträge und Kontovollmachten. Bitte wenden Sie sich wegen Ihres weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt hat. Eine Sonderregelung gilt z.B. für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender. Hier kann die Beglaubigungsstelle weiter Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen für die Eröffnung eines Sperrkontos vornehmen.

Für Beglaubigungen zu Rentenzwecken (staatliche Renten im EU-Ausland) wird keine Gebühr erhoben (bitte bringen Sie das Schreiben der Rentenbehörde mit).

Für die Beglaubigung einer Unterschrift

bringen Sie bitte mit:

  • Ihr gültiges Ausweispapier
  • das zu unterschreibende Dokument, bei Genehmigungserklärungen auch die zugrundeliegende Urkunde
  • die Gebühr in bar

Gebühren: Die Höhe der Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,00 EUR und ist unabhängig vom Wert des Rechtsgeschäfts.


Insbesondere ist eine Beglaubigung der Unterschrift notwendig und bei der Deutschen Botschaft Lissabon möglich für:

1. Lebensbescheinigungen

Eine Gebühr wird bei staatlichen Renten im EU-Ausland nicht erhoben. Bitte wenden Sie sich zwecks erforderlicher Terminvereinbarung an die Botschaft in Lissabon.

Bitte bringen Sie Ihr gültiges Ausweispapier mit.

Sie können die Lebensbescheinigung ebenfalls bei den Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland, auf jeder Polizeistation oder beim Pfarrer ausstellen lassen.

Für Anfragen in Bezug auf Rentenzahlungen können Sie sich direkt an die Rentenbehörde in Deutschland wenden:

Deutsche Rentenversicherung Nord

Friedrich-Ebert-Damm 245

D-22159 Hamburg

Tel. +49 (0)40 53000

Email: info@drv-nord.de

2. Bei Erwerb von Grundeigentum in Deutschland

Mit der Abwicklung eines Grundstücksgeschäfts in Deutschland muss immer ein deutscher Notar beauftragt werden. Der Kaufvertrag wird grundsätzlich von Käufer und Verkäufer persönlich vor dem Notar in Deutschland unterschrieben. Wenn eine Partei nicht anwesend sein kann, kann sie einen Dritten bevollmächtigen, in seinem Namen die erforderlichen Erklärungen vor dem Notar abzugeben. Dies kann vor der Unterzeichnung des Vertrages durch eine Vollmacht geschehen, oder auch nachträglich durch eine Genehmigungserklärung/Vollmachtsbestätigung. Der Notar in Deutschland bereitet diese Unterlagen für Sie vor.

Um Ihre Unterschrift dann auf der Vollmacht bzw. Genehmigungserklärung/Vollmachtsbestätigung beglaubigen zu lassen, wenden Sie sich bitte an die Beglaubigungsstelle der Auslandsvertretung, in derer Zuständigkeitsbereich Sie wohnen.

Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch in der Botschaft die folgenden Unterlagen mit:

  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Vollmacht oder Genehmigungserklärung, von Ihrem Notar in Deutschland für Sie vorbereitet und eine Kopie der Urkunde selbst
  • Beglaubigungsgebühr in bar

Bitte beachten Sie, dass die Deutschen Vertretung in Lissabon und die Honorarkonsuln Sie nicht inhaltlich zu dem zu beglaubigenden Schriftstück oder zu anderen Aspekten des Grunderwerbs beraten können. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Notar in Deutschland.

Für die Beglaubigung von Fotokopien

sollten Sie bitte mitbringen:

  • das Original des betreffenden Dokumentes
  • die benötigte Anzahl von Fotokopien und
  • die Gebühr in Höhe von 26,00 EUR pro Dokument (für Studienzwecke gebührenfrei) in bar. Die Gebühr schließt auch die Anfertigung von Kopien durch die Botschaft mit ein

Honorarkonsuln

Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien können grundsätzlich auch von Honorarkonsuln vorgenommen werden.

Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf direkt einen Termin mit einem Honorarkonsul in ihrer Nähe.

Apostille - Echtheitsbestätigung ausländischer Urkunden

Sowohl Portugal als auch Deutschland sind dem „Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 über die Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation“ beigetreten. Zur Verwendung von Urkunden des jeweils anderen Staates im Rechtsverkehr ist aufgrund dieses Übereinkommens ggf. die Einholung einer sogenannten Haager Apostille erforderlich. Eine Ausnahme besteht für Personenstandsurkunden. Durch Erteilung der Haager Apostille bestätigt der ausstellende Staat die Echtheit der entsprechenden öffentlichen Urkunde. Damit ist keine Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit verbunden.

nach oben