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Gebühren

Bargeldloser Zahlungsverkehr - Kreditkarte

Bezahlen per Kreditkarte im Internet, aufgenommen am 01.11.2008. Foto: Heiko Wolfraum +++(c) dpa - Report+++, © dpa

01.01.2021 - Artikel

Reisepass

Bei örtlicher Zuständigkeit gelten für die Ausstellung folgende Gebührensätze (zu entrichten bei Antragstellung):

ePass (32 Seiten) mit 10-jähriger Gültigkeitsdauer
81,00 €
ePass (32 Seiten) mit 6-jähriger Gültigkeitsdauer (für Personen unter 24 Jahren)
58,50 €
vorläufiger Reisepass
39,00 €
Kinderreisepass mit 1-jähriger Gültigkeit (maximal bis zum 12ten Lebensjahr gültig)
26,00 €
ggf. Zuschlag für ePass mit 48 Seiten
22,00 €
ggf. Zuschlag für ePass im Expressverfahren
32,00 €
ggf. Verlängerung Kinderreisepass um ein Jahr
18,00 €
ggf. Schreib und Portoauslagen (Zusendung für Portugal, Azoren, Madeira)
08,00 €
ggf. Schreib und Portoauslagen (Zusendung für Kapverdische Inseln)
11,00 €

Bei Antragstellung bei den Honorarkonsuln fallen weitere Gebühren an. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den Honorarkonsuln.


Bei örtlicher Unzuständigkeit gelten für die Ausstellung folgende Gebührensätze (zu entrichten bei Antragstellung):

ePass (32 Seiten) mit 10-jähriger Gültigkeitsdauer
141,00 €
+ 5,00 € Verwaltungsgebühr
ePass (32 Seiten) mit 6-jähriger Gültigkeitsdauer (für Personen unter 24 Jahren)
96,00 €
+ 5,00 € Verwaltungsgebühr
vorläufiger Reisepass
65,00 €
+ 5,00 € Verwaltungsgebühr
Kinderreisepass mit 1-jähriger Gültigkeit (maximal bis zum 12ten Lebensjahr gültig)
39,00 €
+ 5,00 € Verwaltungsgebühr
ggf. Zuschlag für ePass mit 48 Seiten
22,00 €

ggf. Zuschlag für ePass im Expressverfahren
32,00 €

ggf. Verlängerung Kinderreisepass um ein Jahr
18,00 €

ggf. Schreib und Portoauslagen (Zusendung für Portugal, Azoren, Madeira)
08,00 €

ggf. Schreib und Portoauslagen (Zusendung für Kapverdische Inseln)
11,00 €

Bei Antragstellung bei den Honorarkonsuln fallen weitere Gebühren an. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den Honorarkonsuln.


Personalausweis

Bei örtlicher Zuständigkeit gelten für die Ausstellung folgende Gebührensätze (zu entrichten bei Antragstellung):

Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre)
67,00 €
Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre)
52,80 €
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
00,00 €
Änderung PIN
00,00 €
Entsperren des Personalausweises
00,00 €
PIN-Briefversand
00,75 €
ggf. Schreib und Portoauslagen (Zusendung für Portugal, Azoren, Madeira)
08,00 €
ggf. Schreib und Portoauslagen (Zusendung für Kapverdische Inseln)
11,00 €


Bei Antragstellung bei den Honorarkonsuln fallen weitere Gebühren an. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den Honorarkonsuln.


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