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Pass-/ Ausweisverlust

Auf dem Foto sind deutsche Reisepässe zu sehen.

Reisepässe, © colourbox

12.05.2022 - Artikel

Allgemeine Informationen

Zunächst prüfen Sie bitte, ob der Reisepass/Personalausweis noch im Hotel/Flughafen/Bus oder Taxi/Lokal sein könnte. Oft werden die Pässe/Personalausweise wiedergefunden.

Gemäß geltender portugiesischer Luftsicherheitsbestimmungen ist generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig. Wir raten Ihnen, im Falle des Ausweisverlusts mit Ihrer Fluggesellschaft (ggfs. auch über Ihren Reiseveranstalter) abzustimmen, ob die Beförderung zur Rückkehr nach Deutschland ausnahmsweise mit der polizeilichen Verlustanzeige möglich ist. Falls Ihnen eine Kopie/ein Scan Ihres Ausweisdokumentes vorliegt, sollten Sie die Fluglinie auch darauf hinweisen.

Rufnummern einiger gängiger Fluggesellschaften

(ohne Gewähr):

P = Hotline Portugal, D = Hotline Deutschland, GB = Hotline Großbritannien

Air Condor + Hapag Lloyd (über Condor) Faro

(+351) 289 800 690 (P)
British Airways

(+351) 808 200 125 (P)

(+49) 421 5575758 (D)

Lufthansa

(+351) 707 782 782 (P)

(+49) 69 86799799 (D)

Easy-Jet

(+351) 707 500 176 (P)

(+49) 180 6060606 (D)

Eurowings

(+49) 221 59988254 (P)

(+49) 180 6320320 (D)

Iberia

(+351) 707 200 000 (P)

(+49) 69 50073874 (D)


Jet2.com

(+49) 180 3511111 (D)

(+44) 3333000404 (GB)

KLM

(+351) 213 164 083 (D)

(+49) 69 29993770 (P)

Air France

(+351) 213 164 027 (P)

(+49) 69 29993772 (D)

Ryanair

(+49) 180 5566200 (D)

(+44) 900 1160500 (GB)

SWISS

(+351) 808 200 487 (P)

(+49) 69 86798000 (D)

TAP

(+351) 707 205 700 (P)

(+49) 180 3000341 (D)

Transavia

(+351) 707 780 009 (P)

(+49) 180 6000747 (D)

Vueling

(+351) 210 020 080 (P)

(+49) 180 6909090 (D)

Vorgehen bei Verlust

1. Verlustanzeige

Sollte der Pass/Personalausweis nicht mehr auffindbar sein, gehen Sie bitte zur Polizei und stellen dort eine Verlustanzeige.

Können Sie aufgrund von Sprachschwierigkeiten von der nächstgelegenen Polizeistation kein Protokoll über die Verlustanzeige erhalten, wenden Sie sich am besten an die Touristenpolizei; dort wird auch Englisch, Französisch und evtl. auch Deutsch gesprochen:

PSP-Polícia de Segurança Pública - Esquadra de Turismo:

Terminal de cruzeiros de Lisboa

Edifício SW, Doca

Rua Jardim do Tabaco

1000-651 Lisboa

Tel.: +351 210 497 940


E-mail: lsbetur@psp.pt



Sperrung der Online Ausweisfunktion bei Personalausweisen

Soweit Ihr Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion verloren gegangen ist, sollten Sie die Online Ausweisfunktion ebenfalls sperren lassen. Dies ist über den Sperr-Notruf möglich. Sie können diesen unter der Rufnummer (0049) 116 116 möglich. Des Weiteren können Sie Sperrung der Online Ausweisfunktion ebenfalls über die ausstellende Behörde veranlassen. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit (Dieses ist auf Ihrem erhaltenen PIN Brief ersichtlich).

2. Beantragung eines Ersatzdokumentes

Bitte beachten Sie, dass minderjährige Kinder von beiden Eltern bei der Antragstellung begleitet werden müssen, bzw. eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorliegen muss.

Wenn Ihr Reisepass oder Personalausweis gestohlen wurde, kann die Botschaft Ihnen nach erfolgter Identitätsprüfung einen sogenannten „Reiseausweis zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausstellen. Dieser berechtigt allerdings nicht zur Weiterreise in andere Staaten. Die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises beträgt 52,- €. Für die Ausstellung werden zwei biometrische Passfotos benötigt (einen Fotoautomat gibt es u.a. im Warteraum der Botschaft, Betrieb durch externen Anbieter, Kosten fünf Euro, Betrag bitte passend mitbringen, Automat wechselt nicht)

Vor Kontaktaufnahme teilen Sie bitte die in der Folge genannten Informationen per Mail mit (Nur bei Beantragung bei Botschaft Lissabon direkt). Eine Bearbeitung kann erst nach Mitteilung aller benötigten Informationen erfolgen.

Bitte füllen Sie folgendes Formular aus:

Pass- /Ausweisverlust Kontaktformular

Nach vollständiger Übersendung der Informationen, setzten wir uns mit der zuständigen deutschen Inlandsbehörde in Verbindung.

Einen Reiseausweis zur Rückkehr können Sie bei folgenden Stellen beantragen

Botschaft Lissabon

Büro Honorarkonsul Lagos

Büro Honorarkonsul Porto

Büro Honorarkonsul Funchal

Büro Honorarkonsul Ponta Delgada

Auf den Kapverdischen Inseln ist die Ausstellung eines Reiseausweis zur Rückkehr durch unseren Honorarkonsuln leider nicht möglich. Zur Besprechung zum Verfahren der Ausstellung eines alternativen Dokumentes wenden Sie sich bitte direkt an unseren Honorarkonsul.

Büro Honorarkonsul Mindelo

Bitte beachte Sie, dass die Ausstellung eines Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland nur möglich ist, sofern Ihre Identität zweifelsfrei feststellbar ist. Hierzu muss eine Identitätsprüfung über die zuständigen inländischen Behörden erfolgen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Ausstellung des Dokumentes unter Umständen nicht am selben Tag erfolgen kann. Am Abend, Wochenenden oder Feiertagen entfällt die Möglichkeit der Identitätsprüfung, da die inländischen Behörden nicht erreichbar sind. Ein Ausweisdokument kann daher frühestens am darauffolgenden Werktag -nach Eingang der Unterlagen zur Identitätsprüfung- während der üblichen Öffnungszeiten ausgestellt werden.

Ein Rückflug der möglicherweise mangels eines Ausweisdokuments nicht angetreten werden kann, oder zusätzliche Ausgaben für den verlängerten Aufenthalt rechtfertigen keine Schadenersatzansprüche gegen die Auslandsvertretung, das Auswärtige Amt oder die Bundesrepublik Deutschland.

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