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Personalausweis ab 16 Jahre

10.08.2021 - Artikel

Allgemeine Hinweise

Es besteht für Auslandsdeutsche keine Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Deutsche, die dauerhaft in Portugal wohnhaft sind (idR Nachweis mittels aktueller Aufenthaltsbescheinigung und Abmeldung in Deutschland), können aber bei der deutschen Botschaft in Lissabon einen Personalausweis beantragen.

Zuständigkeit

Für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren Wohnsitz, bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben (Nachweis durch aktuelle portugiesische Aufenthaltsbescheinigung notwendig und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Botschaft die zuständige Personalausweisbehörde.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung hat persönlich in der Botschaft zu erfolgen.

Eine Antragstellung kann auch bei den nachfolgend aufgeführten Honorarkonsuln erfolgen:

Büro Honorarkonsul Lagos

Welche Unterlagen benötige ich?

Die nachfolgend genannten Unterlagen sind im Rahmen der Beantragung vorzulegen.

(einmal im Original oder in beglaubigter Kopie sowie jeweils eine einfache Kopie):

Fremdsprachige Urkunden (falls nicht im internationalen (mehrsprachigen) Format) müssen grundsätzlich mit deutscher Übersetzung sowie Apostille bzw. Legalisation vorgelegt werden. Urkunden die von einer portugiesischen Stelle ausgestellt wurden sowie englischsprachige Urkunden können ohne Übersetzung vorgelegt werden, wenn sie inhaltlich zweifelsfrei sind.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • bisheriger biometrischer Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass sofern vorhanden

  • deutsche Geburts- oder Abstammungsurkunde (sofern keine deutsche Urkunde vorhanden, siehe Rubrik „weitere Unterlagen sofern zutreffend“)
  • Abmelde- bzw. Meldebescheinigung Ihres letzten oder aktuellen Wohnsitzes in Deutschland (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in Deutschland hatten)
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (für Portugal „Cartão de Residência“ oder „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“ bzw. entsprechendes für Kapverdische Inseln). Sollte Ihre aktuelle Wohnadresse von der Wohnadresse von der „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“ oder „Cartão de Residência“ abweichen bzw. diese auf der „Cartão de Residência“ nicht mehr angegeben sein, legen Sie bitte zusätzlich noch einen aktuellen Adressnachweis vor (z. B. in Form einer Bescheinigung der Freguesia, Certidão de Domicílio Fiscal, Stromrechnung etc.)
  • ein biometrisches Passfoto nach der deutschen Norm (s. Fotomustertafel und Passbildschablone). Passbilder können auch im Warteraum der Botschaft kostenpflichtig (Set von fünf Bildern) gefertigt werden. Kosten fünf Euro (bitte passend mitbringen, der Fotoautomat wechselt nicht). Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Säuglinge und Kleinkinder geeignet ist. Es handelt sich hierbei um eine Serviceleistung eines Fremdanbieter, für diese übernimmt die Botschaft keine Haftung.
  • weitere Unterlagen sofern zutreffend
  • Bescheinigung über die Namensführung in Verbindung mit der ausländischen Geburtsurkunde. Sofern bisher keine Namenserklärung abgegeben worden ist, muss diese in der Regel nachgeholt werden. Information hierzu unter folgendem Link.

  • falls Sie verheiratet sind oder waren: Auszug aus dem Eheregister (Auszug aus dem Familienbuch) oder Heiratsurkunde bzw. Ihre ausländische Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Bescheinigung über die Namensführung (ausgestellt durch ein deutsches Standesamt)
  • Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
  • bei Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit, Vorlage der aktuellen portugiesischen Geburtsurkunde mit Beischreibung der Einbürgerung in nationaler Version
  • Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
  • Nachweis über den Erwerb eines Doktortitels, falls dieser nach deutschem Recht geführt werden darf und im Dokument eingetragen werden soll
  • bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige der Polizei

Wie funktioniert die Online-Funktion des Personalausweises?

Die Online-Funktion, die ab sofort bei allen Personalausweisen automatisch integriert ist, dient der Identifizierung im Internet und an Bürgerterminals mittels der auf dem Chip gespeicherten persönlichen Daten (nicht jedoch der Biometriedaten).

Damit können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren, z. B. beim Online-Shopping, Buchen von Dienstleistungen, Beantragung eines Führungszeugnisses, etc.

Weiterführende Informationen zum elektronischen Personalausweis und dessen elektronischen Zusatzfunktionen finden Sie unter www.personalausweisportal.de und auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat. Zudem können Sie dort eine Broschüre zur Online-Funktion herunterladen.

Muss ich meine Fingerabdrücke speichern lassen?

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Sie müssen bei Antragstellung erklären, ob Sie die Speicherung Ihrer Fingerabdrücke auf dem Chip des Personalausweises wünschen.

Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden, nicht jedoch bei der Nutzung der Online-Funktion.

Wie bekomme ich meinen PIN-Brief?

Jeder Antragsteller, der bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der eine Transport-PIN (5-stellig), die 10-stellige Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort zum Sperren der Online-Ausweisfunktion enthält.

Der PIN Brief wird Ihnen direkt an Ihre bei Beantragung nachgewiesene Meldeadresse in Portugal übersandt (Muster PIN Brief).

Bevor Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen können, müssen Sie die 5-stellige Transport-PIN durch einen persönliche PIN (6-stellig) ersetzen. Dies kann in der Botschaft erfolgen oder am eigenen Rechner mit einem Kartenlesegerät und der Software für den Online Ausweis oder mit einem NFC-fähigen Smartphone mittels z.B. der Software die AusweisApp2

Informationen wie Sie von der Transport PIN zur eigenen PIN kommen, finden Sie u a. hier beschrieben.

Bearbeitungsdauer und Gültigkeit

Wie lange dauert die Bearbeitung des Personalausweis?

Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt ca. 6-10 Wochen ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen.

Wie lange ist mein Personalausweis gültig?

Für Personen ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer des Personalausweises zehn Jahre.

Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer des Personalausweises sechs Jahre.

Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.




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Am 01.11.2019 ist das Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG) in Kraft getreten. Ab dem 01.11.2021 werden auch die Auslandsvertretungen eID-Karten ausstellen.

Die eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

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