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Personalausweis unter 16 Jahre

Vorstellung neuer Personalausweis

Eine Frau hält am Donnerstag (17.06.2010) in der Bundesdruckerei in Berlin ein Muster des neuen Personalausweises in die Kamera. Der Bundesinnenminister stellte die Ergebnisse aus den ersten Anwendungstests mit dem neuen Personalausweis vor. Foto: Tim Brakemeier dpa ++, © dpa

Artikel

Allgemeine Hinweise

Es besteht für Auslandsdeutsche keine Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Deutsche, die dauerhaft in Portugal wohnhaft sind (Nachweis mittels akt. Aufenthaltsbescheinigung notwendig und in Deutschland abgemeldet sind), können aber bei der deutschen Botschaft in Lissabon einen Personalausweis beantragen.

Wie erhalten Minderjährige einen Personalausweis?

Für Minderjährige unter 16 Jahre kann bei der Botschaft ein eigener Personalausweis beantragt werden. Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache in Begleitung der Sorgeberechtigten (i.d.R. beide Elternteile) erforderlich. Diese müssen die Personalausweisbeantragung zustimmen. Bei alleiniger Sorgeberechtigung ist diese nachzuweisen (z.B. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsübertragung, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils).

Die Beantragung des Personalausweises kann nur bei der Botschaft erfolgen!

Brauche ich eine Namenserklärung für mein Kind?

Bevor Sie einen deutschen Personalausweis beantragen können, muss die Namensführung des Kindes geklärt sein. Sofern Sie eine deutsche Geburtsurkunde bzw. eine Bescheinigung über die Namensführung für Ihr Kind besitzen oder als Eltern einen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht führen, steht der Name in der Regel fest. Wenn Sie nur eine ausländische Geburtsurkunde für Ihr Kind besitzen, ist der dort eingetragene Name nicht immer nach deutschem Recht gültig.

Bitte setzen Sie sich in Zweifelsfällen mit dem Konsularreferat in Verbindung.

Zuständigkeit

Für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren Wohnsitz, bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben (Nachweis durch aktuelle portugiesische Aufenthaltsbescheinigung notwendig und in Deutschland abgemeldet sind), ist die Botschaft die zuständige Personalausweisbehörde.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Persönliche Anwesenheit des Kindes mit dem bisherigen biometrischen Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis soweit vorhanden.

Persönliche Vorsprache beider Eltern mit ihren Reisepässen oder Personalausweisen. Alternativ: Zustimmung beider Eltern mit notariell beglaubigter Unterschrift (Muster). Bei Unklarheiten bezüglich des Sorgerechts kontaktieren Sie bitte die zuständige Auslandsvertretung vor Beantragung des Personalausweises. Oder: ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils.

Eine Antragstellung kann auch bei den nachfolgend aufgeführten Honorarkonsuln erfolgen:

Büro Honorarkonsul Lagos

Welche Unterlagen benötige ich?

Die nachfolgend genannten Unterlagen sind im Rahmen der Beantragung vorzulegen.

(einmal im Original oder in beglaubigter Kopie sowie jeweils eine einfache Kopie):

Fremdsprachige Urkunden (falls nicht im internationalen (mehrsprachigen) Format) müssen grundsätzlich mit deutscher Übersetzung sowie Apostille bzw. Legalisation vorgelegt werden. Urkunden die von einer portugiesischen Stelle ausgestellt wurden sowie englischsprachige Urkunden können ohne Übersetzung vorgelegt werden, wenn sie inhaltlich zweifelsfrei sind.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • bisheriger biometrischer Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass sofern vorhanden

  • deutsche Geburts- oder Abstammungsurkunde (sofern keine deutsche Urkunde vorhanden, siehe Rubrik „weitere Unterlagen sofern zutreffend“)

  • aktuelle Reisepässe oder Personalausweise aller Sorgeberechtigten
  • Alternativ: Zustimmung beider Eltern mit notariell beglaubigter Unterschrift (Muster). Bei Unklarheiten bezüglich des Sorgerechts kontaktieren Sie bitte die zuständige Auslandsvertretung vor Beantragung des Reisepasses. Oder: ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
  • Abmelde- bzw. Meldebescheinigung des letzten oder aktuellen Wohnsitzes in Deutschland (falls Ihr Kind jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in Deutschland hatten)
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (für Portugal „Cartão de Residência“ oder „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“ bzw. entsprechendes für Kapverdische Inseln). Sollte Ihre aktuelle Wohnadresse von der Wohnadresse von der „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“ oder „Cartão de Residência“ abweichen bzw. diese auf der „Cartão de Residência“ nicht mehr angegeben sein, legen Sie bitte zusätzlich noch einen aktuellen Adressnachweis vor (z. B. in Form einer Bescheinigung der Freguesia, Certidão de Domicílio Fiscal, Stromrechnung etc.)
  • ein biometrietaugliches Passfoto (s. Passbildschablone ab zehn Jahre bzw. Passbildschablone sechs bis neun Jahr und Fotomustertafel). Passbilder können auch im Warteraum der Botschaft kostenpflichtig (Set von fünf Bildern) gefertigt werden. Kosten fünf Euro (bitte passend mitbringen, der Fotoautomat wechselt nicht). Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Säuglinge und Kleinkinder geeignet ist. Es handelt sich hierbei um eine Serviceleistung eines Fremdanbieter, für diese übernimmt die Botschaft keine Haftung.
  • falls einschlägig
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Scheidungsurteil eines Elternteils mit Sorgerechtsübertragung, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  • Bescheinigung über die Namensführung in Verbindung mit der ausländischen Geburtsurkunde. Sofern bisher keine Namenserklärung abgegeben worden ist, muss diese in der Regel nachgeholt werden. Information hierzu unter folgendem Link

  • Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden

  • Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern

  • Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
  • bei Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit, Vorlage der aktuellen portugiesischen Geburtsurkunde mit Beischreibung der Einbürgerung in nationaler Version
  • Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
  • bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige der Polizei

Wie funktioniert die Online-Funktion des Personalausweises?

Die Online-Funktion, die ab sofort bei allen Personalausweisen automatisch integriert ist, dient der Identifizierung im Internet und an Bürgerterminals mittels der auf dem Chip gespeicherten persönlichen Daten (nicht jedoch der Biometriedaten).

Damit können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren, z. B. beim Online-Shopping, Buchen von Dienstleistungen, Beantragung eines Führungszeugnisses, etc.

Weiterführende Informationen zum elektronischen Personalausweis und dessen elektronischen Zusatzfunktionen finden Sie unter www.personalausweisportal.de und auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat. Zudem können Sie dort eine Broschüre zur Online-Funktion herunterladen.

Muss ich meine Fingerabdrücke speichern lassen?

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch der antragstellenden Sorgeberechtigten, können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Die antragstellenden Sorgeberechtigten müssen bei Antragstellung erklären, ob Sie die Speicherung Ihrer Fingerabdrücke auf dem Chip des Personalausweises wünschen. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.

Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden, nicht jedoch bei der Nutzung der Online-Funktion.

Wie bekomme ich meinen PIN-Brief?

Jeder Antragsteller, der bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der eine Transport-PIN (5-stellig), die 10-stellige Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort zum Sperren der Online-Ausweisfunktion enthält..

Der PIN Brief wird Ihnen direkt an Ihre bei Beantragung nachgewiesene Meldeadresse in Portugal übersandt (Muster PIN Brief).

Bevor Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen können, müssen Sie die 5-stellige Transport-PIN durch einen persönliche PIN (6-stellig) ersetzen. Dies kann in der Botschaft erfolgen oder am eigenen Rechner mit einem Kartenlesegerät und der Software für den Online Ausweis oder mit einem NFC-fähigen Smartphone mittels z.B. der Software die AusweisApp2.

Informationen wie Sie von der Transport PIN zur eigenen PIN kommen, finden Sie u a. hier beschrieben.

Bearbeitungs- und Gültigkeitsdauer

Wie lange dauert die Bearbeitung der Pässe?

Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt ca. 6-10 Wochen ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen.

Gültigkeitsdauer:

Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer des Personalausweises sechs Jahre.

Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.


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