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Reisepässe für Kinder und Jugendliche

10.08.2021 - Artikel

Wie erhalten Minderjährige einen Reisepass?

Die Eintragung von Kindern in den deutschen Reisepass eines Elternteils ist nicht möglich. Für Minderjährige muss bei der Botschaft ein eigener Reisepass beantragt werden. Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache in Begleitung der Sorgeberechtigten (i.d.R. beide Elternteile) erforderlich. Diese müssen der Passbeantragung zustimmen. Bei alleiniger Sorgeberechtigung ist diese nachzuweisen (z.B. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsübertragung, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils). Zur visumfreien Einreise in die USA benötigen Minderjährige einen biometrischen Reisepass.

Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden.

Brauche ich eine Namenserklärung für mein Kind?

Bevor Sie einen deutschen Reisepasses beantragen, muss die Namensführung des Kindes geklärt sein. Wenn Sie eine deutsche Geburtsurkunde für das Kind besitzen oder als Eltern einen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht führen, dann steht der Name in der Regel fest. Wenn Sie nur eine ausländische Geburtsurkunde für das Kind besitzen, dann ist der dort eingetragene Name nicht immer nach deutschem Recht gültig.

Bitte setzen Sie sich in Zweifelsfällen mit dem Konsularreferat in Verbindung.

Zuständigkeit

Für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren Wohnsitz, bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben (Nachweis durch aktuelle portugiesische Aufenthaltsbescheinigung notwendig, dies gilt nicht bei in Portugal neugeborenen Kindern mit mindestens einem deutschen Elternteil) und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Botschaft die zuständige Passbehörde. Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.

Unterlagen: Welche Unterlagen benötige ich?

Die nachfolgend genannten Unterlagen sind im Rahmen der Beantragung vorzulegen.

(einmal im Original oder in beglaubigter Kopie sowie jeweils eine einfache Kopie):

Fremdsprachige Urkunden (falls nicht im internationalen (mehrsprachigen) Format) müssen grundsätzlich mit deutscher Übersetzung sowie Apostille bzw. Legalisation vorgelegt werden. Urkunden die von einer portugiesischen Stelle ausgestellt wurden sowie englischsprachige Urkunden können ohne Übersetzung vorgelegt werden, wenn sie inhaltlich zweifelsfrei sind.

  • Persönliche Anwesenheit des Kindes mit dem bisherigen Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis soweit vorhanden
  • Persönliche Vorsprache beider Eltern mit ihren Reisepässen oder Personalausweisen. Alternativ: Zustimmung beider Eltern mit notariell beglaubigter Unterschrift (Muster). Bei Unklarheiten bezüglich des Sorgerechts kontaktieren Sie bitte die zuständige Auslandsvertretung vor Beantragung des Reisepasses. Oder: ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • deutsche Geburts- oder Abstammungsurkunde (sollten Sie nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein)
  • Abmelde- bzw. Meldebescheinigung des letzten oder aktuellen Wohnsitzes in Deutschland (falls Ihr Kind jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in Deutschland hatten)
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (für Portugal „Cartão de Residência“ oder „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“ bzw. entsprechendes für Kapverdische Inseln). Sollte Ihre aktuelle Wohnadresse von der Wohnadresse von der „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“ oder „Cartão de Residência“ abweichen bzw. diese auf der „Cartão de Residência“ nicht mehr angegeben sein, legen Sie bitte zusätzlich noch einen aktuellen Adressnachweis vor (z. B. in Form einer Bescheinigung der Freguesia, Certidão de Domicílio Fiscal, Stromrechnung etc.)
  • aktuelle Reisepässe oder Personalausweise aller Sorgeberechtigten
  • ein biometrietaugliches Passfoto (für Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr, sonst: ein übliches Passfoto) (s. Passbildschablone ab zehn Jahre bzw. Passbildschablone sechs bis neun Jahre). Passbilder können auch im Warteraum der Botschaft kostenpflichtig (Set von fünf Bildern) gefertigt werden. Kosten fünf Euro (bitte passend mitbringen, der Fotoautomat wechselt nicht). Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Säuglinge und Kleinkinder geeignet ist. Es handelt sich hierbei um eine Serviceleistung eines Fremdanbieter, für diese übernimmt die Botschaft keine Haftung.
  • falls einschlägig
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Scheidungsurteil eines Elternteils mit Sorgerechtsübertragung, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  • Bescheinigung über die Namensführung in Verbindung mit der ausländischen Geburtsurkunde. Sofern bisher keine Namenserklärung abgegeben wurde, muss diese in der Regel nachgeholt werden. Information hierzu unter folgendem Link

  • Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
  • bei Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit, Vorlage der aktuellen portugiesischen Geburtsurkunde mit Beischreibung der Einbürgerung in nationaler Version
  • Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
  • bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige der Polizei

Was ist ein vorläufiger Reisepass?

Ein vorläufiger Reisepass ist nur ein Jahr gültig und wird nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Gründe ausgestellt. Dieser Pass berechtigt zur Einreise in die meisten Länder in der Region, jedoch nicht zur visumsfreien Einreise (Visa-Waiver-Programm) in die USA.

Bitte informieren Sie sich vor jeder Reise über die Einreisebestimmung Ihres Ziellandes. Eine Orientierungshilfe finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Für die Beantragung des vorläufigen Reisepasses werden die gleichen Unterlagen benötigt, wie für den biometrischen Reisepass. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses nur in besonderen Einzelfällen erfolgt. Die Dringlichkeit ist z. B. durch Vorlage etwaiger Reisenachweise (Flugbuchungen, Hotelbuchung etc.) darzulegen.

Bearbeitungs- und Gültigkeitsdauer

Wie lange dauert die Bearbeitung der Pässe?

Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses(roter Reisepass) beträgt ca. 12-16 Wochen ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen.

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses und Kinderreisepasses kann bei vollständigen Unterlagen unter Umständen am gleichen Tag bzw. nächsten Werktag erfolgen.

Gültigkeitsdauer:

Der biometrische Reisepass für Personen unter 24 Jahren ist sechs Jahre gültig.

Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig.

Der vorläufige Reisepass ist maximal ein Jahr gültig.

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