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Reisepass für Erwachsene

Deutscher Reisepass

Deutscher Reisepass, © colourbox

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Zuständigkeit

Für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren Wohnsitz, bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben (Nachweis durch aktuelle portugiesische Aufenthaltsbescheinigung notwendig) und in Deutschland abgemeldet sind, ist die Botschaft die zuständige Passbehörde. Der biometrische Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.

Eine Antragstellung kann auch bei den nachfolgend aufgeführten Honorarkonsuln erfolgen:

Büro Honorarkonsul Lagos

Büro Honorarkonsul Porto

Büro Honorarkonsul Funchal

Welche Unterlagen benötige ich?

Die nachfolgend genannten Unterlagen sind im Rahmen der Beantragung vorzulegen.

(Im Original oder in beglaubigter Kopie sowie jeweils eine einfache Kopie):

Fremdsprachige Urkunden (falls nicht im internationalen mehrsprachigen Format) müssen grundsätzlich mit deutscher Übersetzung sowie Apostille bzw. Legalisation vorgelegt werden. Urkunden die von einer portugiesischen Stelle ausgestellt wurden sowie englischsprachige Urkunden können ohne Übersetzung vorgelegt werden, wenn sie inhaltlich zweifelsfrei sind.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass
  • deutsche Geburts- oder Abstammungsurkunde (sofern keine deutsche Urkunde vorhanden, siehe Rubrik -weitere Unterlagen sofern zutreffend-)
  • Abmelde- bzw. Meldebescheinigung Ihres letzten oder aktuellen Wohnsitzes in Deutschland (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in Deutschland hatten)
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (für Portugal „Cartão de Residência“ oder „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“ bzw. entsprechendes für Kapverdische Inseln) Sollte Ihre aktuelle Wohnadresse von der Wohnadresse von der „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“ oder „Cartão de Residência“ abweichen bzw. diese auf der „Cartão de Residência“ nicht mehr angegeben sein, legen Sie bitte zusätzlich noch einen aktuellen Adressnachweis vor (z. B. in Form einer Bescheinigung der Freguesia, Certidão de Domicílio Fiscal, Stromrechnung etc.)
  • ein biometrietaugliches Passfoto (s. Fotomustertafel und Passbildschablone). Passbilder können auch im Warteraum der Botschaft kostenpflichtig (Set von fünf Bildern) gefertigt werden. Kosten fünf Euro (bitte passend mitbringen, der Fotoautomat wechselt nicht). Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Säuglinge und Kleinkinder geeignet ist. Es handelt sich hierbei um eine Serviceleistung eines Fremdanbieter, für diese übernimmt die Botschaft keine Haftung.
  • weitere Unterlagen sofern zutreffend
  • ausländische Geburts- oder Abstammungsurkunde (in diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte vor Antragstellung)
  • falls Sie verheiratet sind oder waren: Auszug aus dem Eheregister (Auszug aus dem Familienbuch) oder Heiratsurkunde bzw. Ihre ausländische Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Bescheinigung über die Namensführung (ausgestellt durch ein deutsches Standesamt)
  • Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
  • bei Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit, Vorlage der aktuellen portugiesischen Geburtsurkunde mit Beischreibung der Einbürgerung in nationaler Version
  • Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
  • Nachweis über den Erwerb eines Doktortitels, falls dieser nach deutschem Recht geführt werden darf und im Dokument eingetragen werden soll
  • bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige der Polizei

Was ist ein vorläufiger Reisepass?

Ein vorläufiger Reisepass ist maximal ein Jahr gültig und wird nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Gründe ausgestellt. Dieser Pass berechtigt zur Einreise in die meisten Länder in der Region, jedoch nicht zur visumsfreien Einreise (Visa-Waiver-Programm) in die USA.

Bitte informieren Sie sich vor jeder Reise über die Einreisebestimmung Ihres Ziellandes. Eine Orientierungshilfe finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Für die Beantragung des vorläufigen Reisepasses werden die gleichen Unterlagen benötigt, wie für den biometrischen Reisepass. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses nur in besonderen Einzelfällen erfolgt. Die Dringlichkeit ist z. B. durch Vorlage etwaiger Reisenachweise (Flugbuchungen, Hotelbuchung etc.) darzulegen.

Bearbeitungs- und Gültigkeitsdauer

Wie lange dauert die Bearbeitung der Pässe?

Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines biometrischen ePasses (roter Reisepass) beträgt ca. 12-16 Wochen ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses kann bei vollständigen Unterlagen unter Umständen am gleichen Tag bzw. an den nächsten Werktagen erfolgen.

Gültigkeitsdauer:

Der deutsche Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahren ist zehn Jahre lang gültig.

Der deutsche Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahren ist sechs Jahre lang gültig.

Vorläufige Reisepässe sind maximal ein Jahr lang gültig.



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