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Übersetzungen

Foto eines Formulars

Foto eines Formulars, © picture-alliance/ ZB

Artikel

In Portugal gibt es keine öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer.

Die Botschaft kann weder Übersetzungen anfertigen, noch Bestätigungen von bereits gefertigten Übersetzungen vornehmen.
Verlangt eine portugiesische Behörde / Gericht eine Bestätigung der Richtigkeit der portugiesisch-sprachigen Übersetzungen, so muss der entsprechende Übersetzer vor einem portugiesischen Notar einen so genannten „Termo de Responsabilidade“ abgeben und seine Unterschrift beglaubigen lassen.
Eine in der Bundesrepublik Deutschland von einem vereidigten Übersetzer gefertigte Übersetzung für portugiesische Behörden kann hingegen mit einer Apostille versehen werden (jedoch nicht von der Deutschen Botschaft Lissabon).

Weitere Informationen sowie Kontaktdaten von Übersetzern erhalten Sie nachfolgend:



Deutsche Dokumente zur Vorlage bei portugiesischen Behörden

Wird die Bestätigung der Richtigkeit einer Übersetzung zur Vorlage bei einer portugiesischen Behörde / Gericht benötigt, kann ein in Portugal ansässiger Übersetzer mit der Übersetzung betraut werden. Dieser muss anschließend vor einem portugiesischen Notar einen so genannten „Termo de Responsabilidade“ abgeben (die Richtigkeit der Übersetzung bestätigen) und seine Unterschrift beglaubigen lassen.Anschriften von Übersetzern in Portugal finden Sie ohne Gewähr auf der Internetseite der Botschaft.

Alternativ kann eine in der Bundesrepublik Deutschland von einem vereidigten Übersetzer gefertigte Übersetzung zur Vorlagebei portugiesischen Behörden mit einer Apostille versehen werden, sofern die Übersetzung ansonsten nicht von den portugiesischen Behörden anerkannt würde. Dies klären Sie bitte vorab bei der entsprechenden portugiesischen Behörde.

Hierzu lässt der Übersetzer in Deutschland seine Unterschrift unter einer Übersetzung öffentlich beglaubigen (z.B. von einem Notar). Anschließend wird dieser Beglaubigungsvermerk mit einer Apostille gem. dem „Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 über die Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation“ versehen. Die mit einer Apostille versehenen Urkunden(bezogen auf die Übersetzung derselben)können in Portugal im Rechtsverkehr problemlos verwendet werden.

Die Botschaft kann weder Übersetzungen vornehmen noch die Richtigkeit bereits gefertigter Übersetzungen bestätigen (Die Dienstleistungen eines Honorarkonsuls in Portugal weichen hiervon ggfs. ab, bitte erkundigen Sie sich direktbei dem zuständigen Honorarkonsul).

Portugiesische Dokumente zur Vorlage bei deutschen Behörden

Portugal kennt die Institution eines vereidigten Übersetzers nicht.

Sollte daher eine deutsche Behörde / Gericht auf eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers bestehen, so kann die Urkunde nur in Deutschland übersetzt werden. Adressen von vereidigten Übersetzern für die portugiesische Sprache finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes für Dolmetscher und Übersetzer e.V. .

Ob eine Übersetzung wie beschrieben von einer deutschen Behörde anerkannt wird, liegt im dortigen Ermessen. Die Botschaft kann hierzu keine verbindliche Auskunft erteilen.


Weitere Informationen

(Deutsch/Portugiesisch - Portugiesisch/Deutsch) Hinweis: Diese Liste wurde mit Sorgfalt erstellt. Dennoch kann sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und ist daher unverbindlich.…

Liste Übersetzer in Portugal / Lista de Tradutores em Portugal

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