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Wohnortänderung

Familie nach Umzug im neuen Eigenheim Zuhause

Familie nach Umzug im neuen Eigenheim Zuhause liegt glücklich zwischen Umzugskartons auf dem Boden, © picture alliance / Zoonar

Artikel

Wann muss die Wohnortsänderung im Pass/Personalausweis eingetragen werden?

Wenn der Wohnorteintrag im deutschen Pass oder Personalausweis nicht mehr zutreffend ist, sollte er bei Gelegenheit geändert werden. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Der Pass oder Personalausweis wird auch bei nicht mehr aktuellem Wohnort nicht ungültig.

Wo kann die Änderung beantragt werden?

Die Änderung darf nur von deutschen Pass- bzw. Personalausweisbehörden (in Portugal also nur von der Deutschen Botschaft Lissabon) vorgenommen werden. Wohnortänderungen können beim Konsularreferat der Botschaft nach vorheriger Terminvereinbarung über unsere Webseite beantragt werden.

Wann kann ein ausländischer Wohnsitz eingetragen werden?

Erst nach Abmeldung aus Deutschland und entsprechender Anmeldung in Portugal bzw. auf den kapverdischen Inseln kann ein ausländischer Wohnort eingetragen werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Reisepass und/oder Personalausweis
  • Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Meldewohnorts
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (für Portugal „Cartão de Residência“ oder „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“ bzw. entsprechendes für Kapverdische Inseln)
  • einen ausgefüllten Antrag auf Wohnortänderung.

Muss ich die Änderung persönlich bei der Botschaft beantragen?

Die Vorsprache des Passinhabers bzw. bei Familien ist die Vorsprache zumindest der Eltern erforderlich.

Kostet die Änderung Gebühren?

Die Änderungen sind gebührenfrei.

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