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Aufenthaltsermittlung im Ausland
Aufenthaltsermittlung © colourbox.de
Da das deutsche Meldegesetz nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig ist, besteht für deutsche Staatsangehörige im Ausland keine Pflicht, sich bei einer deutschen Auslandsvertretung anzumelden.
Daher verfügt die Deutsche Botschaft über keine Meldedaten von deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Portugal.
Die Botschaft kann nur in besonderen Ausnahmefällen bei Anschriftenermittlungen tätig werden, da diese grundsätzlich nicht zum gesetzlichen Auftrag des Auswärtigen Dienstes zählen.
Selbst wenn der Deutschen Botschaft die Anschriften von deutschen Staatsangehörigen in Portugal bekannt sein sollten, dürfen diese nur in begründeten Ausnahmefällen an deutsche Behörden und Gerichte weitergegeben werden. Eine Weitergabe der Anschriften an Privatpersonen ist hingegen grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann sich die Deutsche Botschaft mit der gesuchten Person in Verbindung setzen und um direkte Kontaktaufnahme mit dem Suchenden bitten.
Selbstständige Anschriftenermittlung/Personensuche in Portugal:
Auch in Portugal besteht die Möglichkeit, Anschriften und Telefonnummern aus öffentlich zugänglichen Anschriftenverzeichnissen selbstständig zu ermitteln.
Sofern die gesuchte Person im öffentlichen Telefonbuch eingetragen ist, kann versucht werden, deren Anschrift über die Internetseite
https://www.pai.pt/
bzw. über die unter internationale Telefonauskunft unter der Telefonnummer (00351) 118 oder (00351) 1820 zu ermitteln.
In Einzelfällen kann sich die Beauftragung eines Privatdetektivs empfehlen. Adressen von Detekteien können Sie über den Verband der portugiesischen Privatdetektive erfragen:
ANIDEP - Associação Nacional dos Investigadores e Detectives Privados Profissionais
Campo dos Mártires da Pátria, 38
1169-043 Lisboa
Telefon: +351-21 881 02 10
https://anidep.org/
Zusätzlich besteht unter Umständen die Möglichkeit, in Portugal wohnhafte Personen durch eine Anwaltskanzlei oder eine Anzeige in der regionalen deutschsprachigen Presse in Portugal ausfindig zu machen.
Für Anschriftenermittlungen in Unterhaltsangelegenheiten beachten Sie bitte auch das Merkblatt zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verhältnis zu Portugal.
Hinweis:
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.