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Arbeitsaufnahme, Arbeitsplatzsuche und Ausbildung

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Informationen zum Visumverfahren

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Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen.

Blaue Karte (EU)

Sie möchten nach Deutschland einreisen, um vor Ort nach einer passenden Arbeitsstelle zu suchen? Erfahren Sie hier mehr über die Chancenkarte zur Jobsuche.

Chancenkarte zur Jobsuche

Erforderliche Unterlagen Für Ihren Visumantrag stellen Sie bitte folgende Unterlagen zusammen. Zum Termin müssen Sie die Original-Unterlagen und einen Satz Kopien mitbringen. Antragsformular …

Berufskraftfahrer/Kraftomnibusfahrer

Erforderliche Unterlagen Für Ihren Visumantrag stellen Sie bitte folgende Unterlagen zusammen. Zum Termin müssen Sie die Original-Unterlagen und einen Satz Kopien mitbringen. Antragsformular …

Beschäftigung in der Binnenschifffahrt

Erforderliche Unterlagen Für Ihren Visumantrag stellen Sie bitte folgende Unterlagen zusammen. Zum Termin müssen Sie die Original-Unterlagen und einen Satz Kopien mitbringen. Antragsformular …

Forschungstätigkeiten

Erforderliche Unterlagen Für Ihren Visumantrag stellen Sie bitte folgende Unterlagen zusammen. Zum Termin müssen Sie die Original-Unterlagen und einen Satz Kopien mitbringen. Antragsformular …

Kurzzeitige kontingierte Beschäftigung

Erforderliche Unterlagen Für Ihren Visumantrag stellen Sie bitte folgende Unterlagen zusammen. Zum Termin müssen Sie die Original-Unterlagen und einen Satz Kopien mitbringen. Antragsformular …

Personalaustausch

Erforderliche Unterlagen Für Ihren Visumantrag stellen Sie bitte folgende Unterlagen zusammen. Zum Termin müssen Sie die Original-Unterlagen und einen Satz Kopien mitbringen. Antragsformular …

Selbständige Tätigkeit

Allgemeine Informationen Falls Ihre Berufsausbildung von der zuständigen deutschen Stelle nicht vollständig anerkannt worden ist, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen…

Beschäftigung als Fachkraft bei teilweiser Anerkennung der Berufsausbildung (z.B. Gesundheitsberufe)

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