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Informationen für Eltern von Neugeborenen

Geburtsanzeige

Geburtsanzeige © colourbox

02.07.2026 - Artikel

Hier haben wir einige wichtige Informationen zusammengefasst, die für Eltern von Neugeborenen interessant sind. Sollten Sie weitere Fragen haben, beachten Sie die verlinkten Merkblätter, fragen Sie die zuständige Behörde oder uns.

Die Staatsangehörigkeit Ihres Kindes

Ihr Kind erwirbt durch Abstammung von einer deutschen Mutter und/oder einem deutschen Vater (der entweder mit der Mutter verheiratetet ist oder bei Vorliegen einer für den deutschen Rechtskreis wirksamen Vaterschaftsanerkennung) mit Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Sollte ein Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit haben, hat Ihr Kind unter Umständen diese Staatsangehörigkeit auch durch Geburt erworben. Zum Beispiel erwerben Kinder eines portugiesischen Elternteils automatisch durch Geburt die portugiesische Staatsangehörigkeit. Dies hat keinen Einfluss auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

Allerdings erwerben im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern oder ein Elternteil am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform) im Ausland geboren wurden, grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn, sie würden dadurch staatenlos oder wenn die deutschen Eltern oder der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt (§4 Abs. 4 StAG).

Bitte beachten Sie auch: Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern

Die Registrierung beim portugiesischen Standesamt (Conservatória do Registo Civil)

Sobald Ihr Kind geboren ist, bekommen Sie vom portugiesischen Krankenhaus oder bei einer Hausgeburt von der Hebamme eine Bescheinigung, um die Geburt Ihres Kindes beim portugiesischen Standesamt anzumelden bzw. die Möglichkeit dies auch direkt im Krankenhaus aus zu veranlassen. Bitte beachten Sie, dass eine in Portugal bei der Geburtsregistrierung erfolgte Vaterschaftsanerkennung in vielen Fällen nicht automatisch auch in Deutschland rechtsgültig ist, nähere Angaben finden Sie im untenstehenden Merkblatt.

Informationen zum Familiennamen Ihres Kindes und zur Möglichkeit der Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde siehe hier

Das erste Ausweisdokument für Ihr Kind

Sollte der Familienname Ihres Kindes für den deutschen Rechtsbereich bereits wirksam zustande gekommen sein (z.B. bei Geburt im Ausland ab Mai 2025), können Sie direkt über das Terminportal der Homepage einen Termin zur Pass- und/oder Personalausweisbeantragung vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass Sie die Passfotos für Kleinkinder bereits ausgedruckt mitbringen, da der Fotoautomat im Wartebereich für Kleinkinder nicht geeignet ist.
Sollte zunächst die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich sein, müssten Sie dies zuerst erledigen und erst nach Bestätigung der Namensführung durch das deutsche Standesamt den Pass beantragen. In begründeten Ausnahmefällen bzw. bei Eilbedürftigkeit kann der Pass evtl. auch schon früher beantragt werden (nach Einzelfallprüfung).

Informationen zum Sorgerecht

Zu beachten bei verheirateten Eltern:

In der Regel sind die Eltern eines innerhalb der Ehe geborenen Kindes gemeinsam sorgeberechtigt. Im Falle einer Scheidung ist zum Nachweis der elterlichen Sorge der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.


Zu beachten bei nicht miteinander verheirateten Eltern:

Grundsätzlich haben in Portugal auch nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind, sofern das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal hat.
Deutsche Standesämter werten die Tatsache, dass beide Elternteile gemeinsam die Geburt persönlich beim portugiesischen Standesamt anzeigen, in der Regel als eine nach portugiesischem Recht wirksame Vaterschaftsanerkennung. Die portugiesische Geburtsurkunde muss in einem solchen Fall folgenden Vermerk über die Anzeige durch Vater und Mutter enthalten: „Declarantes: os pais / o pai, a mãe“.
Damit die Vaterschaftsanerkennung in jedem Fall auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam ist, muss, die Beurkundung der Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung immer dann, wenn die Mutter (auch) deutsche Staatsangehörige ist, noch nachträglich durch die Auslandsvertretung zusätzlich erfolgen. Eine solche Beurkundung kann an der Botschaft Lissabon sowie beim Honorarkonsul in Lagos vorgenommen werden.

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