Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visa und Einreise

Artikel

Inhaber eines gültigen portugiesischen Aufenthaltstitels oder eines gültigen portugiesischen Visums zum längerfristigen Aufenthalt (D-Visum) benötigen für Besuchsaufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum.

Passports with various visas
Visa© Colourbox

Der portugiesische Aufenthaltstitel bzw. das portugiesische Visum zum längerfristigen Aufenthalt, ein gültiger Reisepass sowie der Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes (in der Regel in der Form der Europäischen Krankenversicherungskarte, erhältlich bei der Segurança Social) müssen mitgeführt werden.

Für alle anderen Aufenthaltszwecke benötigen visumpflichtige Drittstaatsangehörige weiterhin ein Visum zur Einreise nach Deutschland.

Ausführliche Informationen, ob ein Visum für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und welche Voraussetzungen gegebenenfalls erfüllt sein müssen, erfahren Sie auf der portugiesischen und englischen Seite der Deutschen Botschaft in Lissabon.

Darüber hinaus finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes allgemeine Informationen zum Visaverfahren in deutscher Sprache:

Allgemeine Informationen

Die Beantragung von Visa in der Botschaft Lissabon ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Kontaktformular möglich.

Bitte informieren Sie sich zunächst auf unserer Webseite und sowie den dort verlinkten Webseiten und stellen Ihre Antragsunterlagen zusammen. Bitte nennen Sie im Betreff Ihrer Nachricht Ihren Namen und die Visumart, die Sie beantragen möchten.

Aufgrund des hohen Aufkommens an Anfragen kann es zu Wartezeiten bei der Beantwortung von Anfragen kommen.



Visainformationen und Merkblätter

Visa Information in English

Visa Information in English

Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

Hinweise zum Datenschutz

nach oben