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Visa und Einreise
Inhaber eines gültigen portugiesischen Aufenthaltstitels oder eines gültigen portugiesischen Visums zum längerfristigen Aufenthalt (D-Visum) benötigen für Besuchsaufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum.

Der portugiesische Aufenthaltstitel bzw. das portugiesische Visum zum längerfristigen Aufenthalt, ein gültiger Reisepass sowie der Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes (in der Regel in der Form der Europäischen Krankenversicherungskarte, erhältlich bei der Segurança Social) müssen mitgeführt werden.
Für alle anderen Aufenthaltszwecke benötigen visumpflichtige Drittstaatsangehörige weiterhin ein Visum zur Einreise nach Deutschland.
Ausführliche Informationen, ob ein Visum für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und welche Voraussetzungen gegebenenfalls erfüllt sein müssen, erfahren Sie auf der portugiesischen und englischen Seite der Deutschen Botschaft in Lissabon.
Darüber hinaus finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes allgemeine Informationen zum Visaverfahren in deutscher Sprache:
Die Beantragung von Visa in der Botschaft Lissabon ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
Visainformationen und Merkblätter
Visa Information in English
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