Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visa und Einreise

Artikel
Passports with various visas
Visa © Auswärtiges Amt

Inhaber eines gültigen portugiesischen Aufenthaltstitels oder eines gültigen portugiesischen Visums zum längerfristigen Aufenthalt (D-Visum) benötigen für Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum. Der portugiesische Aufenthaltstitel bzw. das portugiesische Visum zum längerfristigen Aufenthalt, ein gültiger Reisepass sowie der Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes (in der Regel in der Form der Europäischen Krankenversicherungskarte, erhältlich bei der Segurança Social) müssen bei Einreise nach Deutschland mitgeführt werden.

Für Aufenthalt ab 90 Tage benötigen visumpflichtige Drittstaatsangehörige und auch Staatsangehörige, die von der Visumpflicht für Kurzzeitaufenthalte befreit sind, ein Visum zur Einreise nach Deutschland.

Ausführliche Informationen, ob ein Visum für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und welche Voraussetzungen gegebenenfalls erfüllt sein müssen, erfahren Sie auf der portugiesischen und englischen Seite der Deutschen Botschaft in Lissabon.
Darüber hinaus finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes allgemeine Informationen zum Visaverfahren in deutscher Sprache: Allgemeine Informationen

Terminvergabe über das Auslandsportal

Für folgende Aufenthaltszwecke beantragen Sie das Visum über das Auslandsportal:

  • Visum Chancenkarte
  • Visum Blaue Karte (EU)
  • Visum zur Arbeitsaufnahme für Akademikerinnen und Akademiker
  • Visum zur Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf
  • Visum zur Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung
  • Visum zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse
  • Visum zum Studium
  • Visum für Aus- und Weiterbildung
  • Visum zur Familienzusammenführung

Nachdem die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft wurden, erhalten Sie einen Link zur Terminbuchung. Die Bearbeitungs- und Wartezeiten können Sie Ihrem Konto im Auslandsportal entnehmen.

Den Link zum Auslandsportal finden Sie hier

Für alle anderen Visumarten ist ein Antrag über das Auslandsportal noch nicht möglich.

Visumbeantragung durch individuelle Terminbuchung

Visainformationen und Merkblätter

Visa Information in English

Visa Information in English

Das Auswärtige Amt verwendet bei der Bearbeitung Ihres Antrags Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare…

Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Europäische Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO)

nach oben